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Amtsgericht Euskirchen93-Jährige in Weilerswist von Auto überrollt – Fahrer verurteilt

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Das Bild zeigt den Eingang des Gerichtsgebäudes.

Am Amtsgericht musste sich ein Euskirchener wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ein 52-Jähriger muss wegen fahrlässiger Tötung 2400 Euro Geldstrafe  bezahlen. Er hatte mit seinem Transporter eine Seniorin überfahren. 

Ein 52 Jahre alter Mann ist am Amtsgericht Euskirchen wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Richterin Dr. Verheyden verhängte gegen den Euskirchener eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro (120 Tagessätze zu je 20 Euro). Er hatte am 29. Oktober 2024 in Weilerswist mit einem Transportfahrzeug eine Frau erfasst, die mit einem Rollator die Theodor-Heuss-Straße überquerte.

Der Unfall ereignete sich kurz vor 14 Uhr. Der Fahrer war nach eigener Darstellung mit einem Begleiter auf dem Weg zu einer Tankstelle gewesen. Auf der Theodor-Heuss-Straße sei ihm ein leer stehendes Gebäude ins Auge gefallen, ließ er seinen Verteidiger Hagen Seipel erklären. Da er auf der Suche nach einer Immobilie gewesen sei, habe er gebremst und ein kurzes Stück zurückgesetzt.

Ich bitte um Entschuldigung, es tut mir so leid.
Der Angeklagte

In diesem Moment muss die Seniorin auf dem Weg zur anderen Straßenseite gewesen sein. Sein Mandant habe die Frau vorher nicht wahrgenommen, sagte Seipel. Der Angeklagte erklärte, beim Zurücksetzen habe er ein Geräusch gehört und gedacht: „Ich bin gegen etwas gestoßen.“ Er sei nach vorn gefahren, kurz darauf habe er die Frau auf der Straße liegen gesehen.

„Ich hatte sie nicht gesehen“, beteuerte er in seiner geständigen Einlassung und wandte sich an die Angehörigen im Saal: „Ich bitte um Entschuldigung, es tut mir so leid.“ Die 93-Jährige war vor Ort von Ersthelfern und vom Rettungsdienst versorgt worden, später am Tag starb sie im Krankenhaus an den Folgen der Verletzungen, die sie durch den Unfall erlitten hatte.

Der Beifahrer, der als Zeuge aussagen sollte, fehlte im Prozess

Der Beifahrer hätte als Zeuge womöglich nützliche Hinweise beisteuern können. Er war aber nicht erschienen. „Er hält sich im Ausland auf, ist erkrankt und nicht reisefähig“, erklärte Richterin Verheyden.

Das Fahrzeug habe sich in einem „ziemlich desolaten Zustand“ befunden, zitierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft aus dem Gutachten eines Sachverständigen. Ein Stück der Innenverkleidung habe heruntergehangen, so dass der Blick nach hinten durch den Innenspiegel eingeschränkt gewesen sei.

Der Angeklagte hatte gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen

Für das Gericht stand nach der Beweisaufnahme fest, dass der Angeklagte die erforderliche Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen hatte. „Rückwärtsfahren im fließenden Verkehr darf man eigentlich nicht“, sagte Verheyden. Komme es doch dazu, etwa beim Einparken, „muss man ausschließen können, dass jemand gefährdet wird“. Dies habe der Euskirchener unterlassen.

Als völlig unverständlich bezeichneten Verheyden, die Anklägerin und die Vertreterin der Nebenklage, Darlene Cohnen, das Verhalten des Angeklagten in der Zeit nach dem Unfall: Er war mehrfach beim Rasen erwischt worden, allein 2025 hatte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft, viermal deutlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten – einmal um 61 km/h.

Cohnen („Er hat nichts gelernt“) erklärte, eine Geldstrafe wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, 180 Tagessätze à 40 Euro, sei nicht tat- und schuldangemessen. Sie plädierte auf eine kurze Freiheitsstrafe auf Bewährung, während Verteidiger Seipel eine Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen beantragte. Seinem Mandant sei eine Fahrlässigkeit unterlaufen, „wie sie jedem von uns passieren kann“, sagte er.

Die Vorsitzende stimmte zu, betonte aber auch: „Jedem muss klar sein, dass man mit einem Fahrzeug töten kann.“ Seinen Führerschein darf der 52-Jährige behalten. Für den Entzug der Fahrerlaubnis fehlten die rechtlichen Voraussetzungen, sagte die Richterin.