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Arbeitsgericht
Ex-Geschäftsführer  wehrt sich in Euskirchen gegen Rauswurf durch Diakonie

6 min
Das Bild zeigt eine Pflegerin mit einer Seniorin. Sie nimmt die ältere Frau in den Arm.

Die Diakonie für Bonn und die Region zieht sich aus der ambulanten Pflege (hier ein Symbolbild) im Kreis Euskirchen zurück. Mit dem früheren Pflegedienstleiter stritt sie jetzt vor Gericht.

Unruhe bei der Diakonie Bonn und Region: Gerade hatte sie das Aus der Pflegestation angekündigt, nun wurde sie von Walter Steinberger verklagt.

Die Diakonie-Station in Euskirchen ist Walter Steinbergers Baby, wenn man so will. Um die Jahrtausendwende hatte der Diakon als Pflegedienstleiter die Regie übernommen. Aus einem fünfköpfigen Betrieb wurde einer der großen 'Anbieter in der ambulanten Pflege im Kreis Euskirchen. Jetzt steht die Diakonie-Station vor der Schließung. Steinberger sieht sein Lebenswerk zerstört.

So formulierte es seine Rechtsanwältin Inga Leopold jetzt in einem Prozess vor dem Bonner Arbeitsgericht, das in Euskirchen tagte.     Steinberger klagte gegen seine fristlose Kündigung durch die Diakonie für Bonn und die Region. Sie war sein Arbeitgeber, seit die Diakonie Euskirchen Anfang 2025 in das Bonner Unternehmen eingegliedert wurde, wodurch sie ihre Eigenständigkeit verlor.

Diakonie: Steinberger bereits im Sommer 2025 freigestellt

Zwischen Steinberger, der in Euskirchen nicht nur Pflegedienstleiter, sondern vor der Eingliederung auch Geschäftsführer war, und der Geschäftsleitung in Bonn muss es recht schnell zu Spannungen gekommen sein. Im vergangenen August wurde er freigestellt. Dagegen wehrte er sich mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung.

Das Arbeitsgericht gab dem Antrag statt, weil es die von der Diakonie vorgebrachten Gründe nach Angaben der Anwältin nicht als ausreichend erachtete, um ihn von seiner Tätigkeit fernzuhalten. „Die einstweilige Verfügung wurde vom Diakonischen Werk Bonn allerdings nicht eingehalten“, so Leopold. Am 14. September sei eine weitere Freistellung erfolgt. Auch dagegen erhob Steinberger Klage.

Zwei fristlose Kündigungen ausgesprochen

Am 2. Oktober und am 12. Dezember sprach die Diakonie fristlose Kündigungen aus, gegen die Steinberger nun in Euskirchen vorging. Und das mit Erfolg: Auf Vorschlag der Vorsitzenden Richterin Sarah Dempke kam ein Vergleich zustande, der besagt, dass die Diakonie Bonn die fristlosen Kündigungen in eine ordentliche Kündigung zum 30. Juni 2026 umzuwandeln hat.

Steinberger wird bis dahin von der Arbeit freigestellt. Die Diakonie darf zudem die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht aufrechterhalten und muss ihm eine Abfindung von drei Monatsgehältern zahlen.

Rechtsanwältin Leopold hatte zunächst erklärt, die Höhe der Abfindung sei sehr gering angesichts der langen Zeit, die Steinberger in einer Führungsposition für die Diakonie gearbeitet habe. Andererseits sei es sinnvoll, endlich einen Schlussstrich unter die Angelegenheit zu ziehen. Deshalb stimme man zu.

Diakonie für Bonn und die Region spricht von Unregelmäßigkeiten

Die Gegenseite ist mit dem Vergleich zufrieden, wie Prokuristin Andrea Elsmann erklärte. Sie hatte in dem Verfahren mit der Rechtsanwältin Ira Kemmerling die Diakonie vertreten. Zu den Kündigungsgründen wollte die Diakonie auf Anfrage nicht Stellung nehmen – „aus Respekt vor Herrn Steinberger und der gefundenen gütlichen Einigung“.

Die Diakonie hatte dem Pflegedienstleiter Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Arbeitsentgelten zur Last gelegt. Beim Kammertermin in Euskirchen ging es um den Einsatz von Minijobbern und Übungsleitern sowie um eine Mitarbeiterin, die eine Erwerbsminderungsrente bezog und daher nur eine bestimmte Zahl von Stunden arbeiten durfte. Als sie durch Mehrarbeit die Zuverdienstgrenze überschritt, wurden die überzähligen Stunden auf das Konto eines Kollegen übertragen.

Die richtige Antwort an die Mitarbeiterin wäre gewesen: Pech gehabt, dann fällt die Erwerbsminderungsrente diesen Monat eben geringer aus.
Richterin am Arbeitsgericht

Dies sei „auf ausdrückliche Bitte der Mitarbeiterin“ geschehen, sagte Anwältin Leopold. Weder die Frau noch der Kollege hätten Zusatzzahlungen erhalten, vielmehr seien die zusätzlichen Stunden durch Freizeitausgleich abgegolten worden. Ihr Mandant habe außerdem auf keinen Fall versucht, Vorteile für sich   zu erreichen.

Richterin Dempke erklärte: „Die richtige Antwort an die Mitarbeiterin wäre gewesen: Pech gehabt, dann fällt die Erwerbsminderungsrente diesen Monat eben geringer aus.“ Doch sah die Kammer in dem Verhalten in diesem Fall und auch darüber hinaus keinen Grund für eine   fristlose Kündigung. Leopold erklärte, ihr sei bis heute „nicht klar, woraus denn die Pflichtverletzungen bestanden haben sollen“, die ihrem Mandanten vorgeworfen würden. Steinberger, dem das Verfahren sichtbar zugesetzt hatte, sagte: „Ich grübele immer noch über die Gründe für die Kündigung.“

Mitarbeitende der Diakonie-Station Euskirchen befragt

Prokuristin Elsmann und der Geschäftsführer der Bonner Diakonie, Tobias Köhler, hatten dieser Zeitung vorige Woche erklärt, im Zuge der Eingliederung der Diakonie Euskirchen sei man auf „Unregelmäßigkeiten aus der Vergangenheit“ gestoßen. Man habe sie durch externe Sachverständige aufarbeiten lassen.

Details nannte die Geschäftsleitung nicht. In einer weiteren Stellungnahme sprach sie von   „Unstimmigkeiten“. Dazu habe man Steinberger und weitere Mitarbeitende befragt. Dabei „ging es nicht um Herrn Steinberger, sondern um die Aufklärung der Sachverhalte. Wir wollten von den Mitarbeitenden aus erster Hand wissen, wie gewisse Abläufe in der Diakonie-Station Euskirchen in der Vergangenheit durchgeführt wurden.“

Die Interviews wurden geführt, um mir etwas anzuhängen.
Walter Steinberger

Steinberger, der laut Leopold immer gedacht hatte, er bleibe bis zum Ruhestand bei der Diakonie, interpretiert die Dinge anders: „Die Interviews wurden geführt, um mir etwas anzuhängen.“

Zurück zu seinem „Lebenswerk“, der Diakonie-Station mit dem ambulanten Pflegedienst. Die Geschäftsleitung hat die Schließung zum 31. März aus personellen Gründen angekündigt. Seit Steinberger nicht mehr im Amt ist, ist die Pflegedienstleitung verwaist. Die stellvertretende Leitung hat zu Ende März gekündigt. Neubesetzungen seien nicht gelungen, erklärten Köhler und Elsmann. Ohne Leitung sei der Betrieb nicht zulässig.

399 Pflegeverträge gekündigt

Das ist aber nicht alles: Die Diakonie erhielt auch zahlreiche Kündigungen von Pflegefachkräften, die ebenfalls zum 31. März wirksam werden. Sie hat jetzt alle 399 Pflegeverträge im Kreis Euskirchen gekündigt. Für die Betroffenen, die nun Ersatz brauchen, eine Hiobsbotschaft.

Die Redaktion wollte wissen, ob die Diakonie einen Zusammenhang zwischen der Kündigung für den Pflegedienstleiter und den Eigenkündigungen der Pflegefachkräfte sehe. „Das können wir nicht einschätzen“, antwortete sie. Eine mit den Vorgängen vertraute Person, die anonym bleiben will, ist dagegen davon überzeugt, dass eine Kausalität besteht: „Wenn man einem das Herz herausreißt, machen auch die anderen Organe nicht mehr mit.“

Eine andere Person mit Insider-Wissen lenkt den Blick auf das Gesamtkonstrukt: Für die Eingliederung der Euskirchener in die Bonner Diakonie „bestand keine Not“. Euskirchen habe gute Strukturen und eine gute Reputation gehabt und sei wirtschaftlich gesund gewesen: „Größer ist nicht immer besser.“ Komme es aber zu einem Betriebsübergang, „muss man die Menschen mitnehmen, um Vertrauen zu schaffen. Dazu braucht man Transparenz.“ Daran habe es gemangelt.


Gespräche über Kita-Übernahme in Euskirchen

Wie Andrea Hillebrand, Bereichsleitung Kommunikation und Fundraising beim Diakonischen Werk Bonn und Region, auf Anfrage bestätigt, hat es Gespräche über die mögliche Trägerschaft des evangelischen Kindergartens Arche Noah am Keltenring in Euskirchen gegeben. Aktuell ist er unter der Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinde Euskirchen.

Die Gespräche seien noch nicht zum Abschluss gekommen. „Wenn, dann würden wir erst zum nächsten Kita-Jahr weitere Kita-Trägerschaften übernehmen“, so Hillebrand. Kitas seien das Fundament der Zukunft, aber auch kaum tragfähig, heißt es von der Diakonie Bonn und Region. Das Kita-Bündnis NRW habe zum Ausdruck gebracht, dass der Fachkräftemangel, die nicht auskömmliche Finanzierung, die unzureichende Anzahl der verfügbaren Plätze und die Umsetzung von Inklusion für Kita-Träger ein Problem darstellen.

„Indem wir unsere Dienste übergreifend denken, haben wir die Chance, immer da zu kompensieren, wo der Bedarf am höchsten ist. Als Wohlfahrtsverband der evangelischen Kirche sind wir eine Facette von Kirche. Somit bieten wir den Gemeinden die Chance, ihre Kitas als Anlaufstellen für Familien zu halten, aber die strukturellen Themen an uns als professionelle Institution abzugeben“, so Geschäftsführer Tobias Köhler. (tom)