Der Angeklagte soll mehr als sechs Kilo Kokakin verkauft und mehr als 130.000 Euro verdient haben. Er bestreitet das.
Rich-Kids-ProzessEuskirchener Ex-Häftling bestreitet Drogenhandel aus offenem Vollzug

Im Fokus eines Prozesses vor dem Bonner Landgericht steht ein 47-Jähriger, der in der Justizvollzugsanstalt Euskirchen Freigänger war.
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Im Prozess gegen einen 47-jährigen Bonner, der aus dem offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt Euskirchen mehr als sechs Kilogramm Kokain verkauft haben soll, hat der Angeklagte vor der 11. Großen Strafkammer des Landgerichts ausgesagt und die meisten Vorwürfe bestritten.
Er war nach Vorstrafen in den Jahren 2005, 2006 und 2008 am 21. März 2022 vom Landgericht Bonn wegen Drogenhandels zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe verbüßte er in Remscheid, Attendorn und schließlich in Euskirchen. Dort wurde er bald Freigänger, arbeitete draußen tagsüber als Servicekraft in der Gastronomie und kehrte zum Schlafen ins Gefängnis zurück.
Angeklagter soll mit Drogenhandel 135.330 Euro verdient haben
Zwischen dem 14. Juli und dem 9. Dezember 2023 soll der Häftling sechs Mal jeweils rund ein Kilogramm Kokain und einmal auch einen Liter Amphetaminöl, aus dem Rauschmittel hergestellt werden, von einer unter dem Namen „Rich Kids“ bekannt gewordenen Drogenbande gekauft, weiterveräußert und damit 135.330 Euro verdient haben. Das sagt die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW), eine bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angegliederte Sondereinheit der Justiz, die gegen den Bonner ermittelt hat.
Der aber behauptete nun vor Gericht, es sei alles ganz anders gewesen. In einer von seinem Verteidiger Prof. Dr. Ulrich Sommer verlesenen Einlassung erklärte der Angeklagte, der demnach an der Universität Bonn acht Semester Islamwissenschaft studiert habe, er sei zwar Drogendealer gewesen, doch nach den Erfahrungen während der viereinhalbjährigen Gefängniszeit („Das war ein Schock“) habe er sich „geschworen“, er wolle mit Rauschgift nichts mehr zu tun haben. Doch dann habe ihn die Vergangenheit eingeholt.
Rich-Kids-Bande soll den 47-Jährigen ausfindig gemacht haben
Einer der Anführer der „Rich Kids“-Bande, die Mitte 2022 von vier Männern aus gut situierten Familien im Raum Köln/Bonn gegründet wurde, um mit Drogengeschäften noch reicher zu werden, habe ihn ausfindig gemacht. Man kannte sich aus früherer Zeit, nun habe der Bandenboss ihn wieder aktivieren wollen. „Dieses Kapitel meines Lebens ist vorbei“, habe der Angeklagte dem Bekannten erklärt, der davon jedoch nichts habe wissen wollen und ihm finanzielle Hilfe angeboten habe. Wenn es ihm schlecht gehe, könne er sich gerne melden. Mit diesen Worten soll der Boss ihm ein Mobiltelefon in die Hand gedrückt haben. Pragmatisch nahm er es erst einmal an: „Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Mal.“
Das Gerät hatte nach Recherchen von Fahndern der Bonner Kripo ein abhörsicheres Betriebssystem, das sie aber knacken konnten. Die Rufnummer war gespeichert unter dem Tarnnamen, unter dem der Angeklagte in der Bande bekannt gewesen sein soll. Trotz dieser Verschleierung kam ihm die Polizei auf die Spur. Er wurde im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die „Rich Kids“ am 3. Februar 2025 verhaftet.
Nur einmal habe er mit dem geschenkten Handy telefoniert, sagte der Bonner, nämlich um einem mittlerweile verstorbenen Freund zu helfen: Der soll zwei Kilo Kokain geordert haben, die Hälfte davon sei jedoch minderwertig gewesen.
Da habe er, so der Angeklagte, dem Lieferanten „mit dem Nachdruck meiner Autorität“ klar gemacht, sauberen Stoff zu beschaffen. Danach habe er das Telefon einem weiteren Bekannten aus Köln gegeben und es nie mehr genutzt. „Ich habe“, so der 47-Jährige in seiner Einlassung, „keine Drogen beschafft, keine im Besitz gehabt und keinen Verkauf gesteuert“.
Der Bandenführer, dem mit weiteren Beschuldigten zurzeit in Düsseldorf der Prozess gemacht wird, soll ausgesagt haben, der Verdächtige mit dem Tarnnamen sei der Freigänger aus Euskirchen gewesen. Der widersprach jetzt energisch: „Das war ein Dritter.“
Der Prozess wird fortgesetzt.

