StrafprozessDiebesduo scheitert an Supermarktkasse in Euskirchen

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An einer Supermarktkasse zieht ein Kassierer Ware über den Scanner.

An der Kasse eines Supermarktes – hier ein Symbolbild – unternahm ein Paar aus Euskirchen einen dreisten Diebstahlversuch.

Am Amtsgericht Euskirchen wurden eine Frau und ein Mann verurteilt, die in einem Supermarkt Ware für mehr als 1200 Euro gestohlen hatten.    

Die dreisten Pläne, die Lisa M. und Mirko A. (Namen geändert) ausgeheckt hatten, gingen allesamt nicht auf. Wegen gemeinschaftlichen  Diebstahls wurden die beiden Euskirchener jetzt am Amtsgericht verurteilt. Ungewöhnlich war, dass die 33 Jahre alte M. in der gleichen Hauptverhandlung anschließend in zwei anderen Verfahren gegen A. auch als Belastungszeugin auftrat.  

Lisa M. arbeitete 2021 als Disponentin für eine Personaldienstleistungsfirma. Als ein Euskirchener Supermarkt Mitarbeiter für die Kasse suchte, sorgte sie dafür, dass ihr Bekannter Mirko A. den Job bekam.

Aushilfskassierer rechnete im Supermarkt nur zehn von 92 Artikeln ab

Am 18. Oktober lud sie, wie es in der Anklageschrift hieß, als Kundin des Marktes 92 Artikel im Gesamtwert von rund 1268 Euro in einen Einkaufswagen und steuerte Kasse 6 an, wo Aushilfskassierer A. arbeitete. Sie legte nur etwa zehn Teile auf das Kassenband und ließ sie von Mirko A. scannen, sodass sich ein Rechnungsbetrag von 20,92 Euro ergab. Das Gros der Ware dagegen blieb im Wagen. Eine Marktmitarbeiterin (55)  hatte den Kassierer, wie sie im Zeugenstand sagte, noch auf die zahlreichen Artikel aufmerksam gemacht, die nicht auf das Band kamen. Trotzdem rechnete er sie nicht ab.

„Am Kassencontroller im Büro konnte ich sehen, dass nur zehn Artikel abkassiert worden waren“, sagte die 55-Jährige. So flog das Duo auf. Lisa M. kam mit dem Einkaufswagen voller Diebesgut nur bis zum Parkplatz.     

Euskirchener Amtsrichterin verurteilt die Angeklagte zu Bewährungsstrafe

Im Prozess räumte sie die Tat ohne Umschweife ein. Richterin Stefanie Diel verhängte gegen sie unter Einbeziehung eines Urteils wegen Betrugs vom 8. Mai dieses Jahres eine Bewährungsstrafe von acht Monaten.  

Mirko A. (37) hatte seinen Verteidiger Thomas Ohm anfangs erklären lassen, er sei als Aushilfskraft überfordert gewesen. Um die Warteschlange an der Kasse rascher kürzer werden zu lassen, habe er nur einen Teil der Ware gescannt. Nach einer Sitzungsunterbrechung gab der Angeklagte aber zu, dass die Vorwürfe aus der Anklageschrift zutrafen,  M. und er also Komplizen waren.    

Die beiden waren früher ein Paar, sind jetzt aber offenbar keine Freunde mehr. Jedenfalls belastete M. den 37-Jährigen in zwei weiteren Verfahren schwer. Als Zeugin sagte sie, dass sie ihm zweimal bei Betrugsdelikten geholfen hatte. So fälschte sie für ihn Einkommensnachweise und eine Schufa-Auskunft, als er als Bewerber für eine Mietwohnung seine Bonität nachweisen musste.

Der Angeklagte beantragte Geld aus dem Fonds der Euskirchener Nothilfe

Noch dreister gingen die beiden nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 vor. Mirko A. beantragte Mittel aus der Soforthilfe für Flutopfer und aus dem Spendenfonds der Nothilfe der Stadt Euskirchen. Angeblich waren eine Waschmaschine, ein E-Fahrrad und ein E-Scooter durch Hochwasser zerstört worden. Er erhielt 3280 Euro. Eine Nachbarin sagte jedoch aus, dass das Haus, in dem A. lebt, gar nicht überflutet worden sei.     

Diel verurteilte ihn wegen gemeinschaftlichen Diebstahls, Betrugs und Gebrauchs von unechten Urkunden zu sieben Monaten auf Bewährung.  Die 3280 Euro muss er zurückzahlen. Hinzu kommt eine Geldbuße von 3000 Euro zugunsten der Deutschen Knochenmarkspenderdatei. 

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