ProzessEltern haben die eigene Tochter in Weilerswist auf Kopf und Rücken geschlagen

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Auf einem Richtertisch im Amtsgericht Euskirchen stehen Bücher mit Gesetzestexten.

Das Euskirchener Amtsgericht erließ einen Strafbefehl gegen ein Elternpaar aus Weilerswist.

Eheleute aus Weilerswist waren wegen Körperverletzung angeklagt, weil sie laut Anklage an einer Bushaltestelle ihre Tochter geschlagen hatten.    

Das Verhältnis zwischen einem Elternpaar und seiner 13 Jahre alten Tochter muss schon vorher schwierig gewesen sein – jedenfalls betreute das Jugendamt die Familie, die in einem Weilerswister Ortsteil lebt. Anfang des Jahres verschärften sich die Probleme offenbar. Es kam zu einem Streit in der Öffentlichkeit. Am Donnerstag sollte die Angelegenheit juristisch aufgearbeitet werden, doch die Eheleute, die wegen Körperverletzung angeklagt worden waren, blieben der Verhandlung am Euskirchener Amtsgericht unentschuldigt fern.

So erließ Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen beide einen Strafbefehl über jeweils 450 Euro (30 Tagessätze zu je 15 Euro). Würden die Angeklagten, die beide 33 Jahre alt sind, dagegen Einspruch erheben, käme es zu einem neuen Hauptverhandlungstermin.

Kind zu Hause in Weilerswister Ortsteil eingesperrt

Am 16. Januar hatten die Eltern, Staatsangehörige eines südosteuropäischen Landes, ihre Tochter zu Hause eingeschlossen, um sie vom Schulbesuch abzuhalten. Dahinter steckten wohl bestimmte Vorstellungen von Sexualerziehung, die dazu führten, dass die Eltern befürchteten, ihr Kind könne in der Schule Schaden nehmen. In der Anklageschrift, so das Gericht, war die Rede von einem „abweichenden kulturellen Blick auf Versuchungen“, denen die 13-Jährige nach Auffassung von Mutter und Vater in der Schule ausgesetzt sei.

Wie auch immer: Das Mädchen schaffte es, das Haus der Familie zu verlassen, und ging zur Bushaltestelle, um zum Unterricht zu fahren. Die Eltern jedoch folgten ihr und wollten sie überreden, der Schule fernzubleiben. Es kam zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf Vater und Mutter dem Kind laut Anklageschrift mit der flachen Hand auf den Hinterkopf und auf den Rücken schlugen.

Die Familie wird weiter vom Kreisjugendamt Euskirchen betreut

Ein Zeuge ging dazwischen, trennte das Mädchen von den Eltern und rief die Polizei. Äußere Verletzungen habe das Kind nicht erlitten, sagte Richter Schmitz-Jansen. Die Familie wird nach seinen Angaben weiterhin vom Jugendamt betreut.

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