Supermärkte betroffenKühlkette bei Stromausfall unterbrochen – was das bedeutet

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Fleisch dpa

Wie hier in eine Supermarkt darf die Kühlkette bei Fleisch nicht unterbrochen werden. (Symbolbild)

Kreis Euskirchen – Vom Stromausfall waren auch die großen Verbrauchermärkte in Weilerswist, Zülpich und Erftstadt betroffen. Ärgerlich für die Kunden: Wenn der Strom, und damit auch das Kassensystem, ausfällt, können die Einkäufe nicht abgeschlossen werden.

Kunden gebeten, den Markt zu verlassen

„Wir mussten unsere Kunden bitten, den Markt zu verlassen. Aus den Bedientheken haben wir Fleisch- und Wurstwaren zurück ins Kühlhaus gebracht“, konnte Marius Walec vom Weilerswister Edeka-Markt Interbieten berichten. Eine Notstromversorgung gebe es nicht.

Bis zu zwei Stunden könne sich hingegen die Kaufland-Filiale im Liblarer Einkaufszentrum Am Holzdamm eigenständig mit Strom versorgen, berichtet Marktleiter Björn Erkolai.

Problem: Kühlkette darf nicht unterbrochen werden

Grundsätzliches Problem bei verderblichen Lebensmitteln: Wird die Kühlkette unterbrochen, darf die Ware nicht mehr verkauft werden. Gefrorene Lebensmittel wie Fleisch und Fisch müssen dauerhaft und durchgängig auf minus 18 Grad Celsius gekühlt werden.

Für Frischfleisch ist eine maximale Temperatur von vier Grad, für frische Milch und Milchprodukte von acht Grad sicherzustellen.

Märkte zeigten sich vorbereitet

„Grundsätzlich verfügen unsere Rewe- und Penny-Märkte über Notstromaggregate. Bei einer Unterbrechung der Kühlkette darf kühlpflichtige Ware nicht mehr verkauft werden und wird gemäß rechtlicher Vorgaben umgehend ausgetauscht“, teilte Kristina Schütz, Pressesprecherin der REWE Group Köln, mit.

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Auch beim Discounter Aldi war man vorbereitet: „Die Tiefkühlware konnte zum größten Teil durch Kühl-Lkw zwischengelagert werden, sodass die Kühlkette nicht unterbrochen wurde. Durch einen strukturierten Notfallplan für solche Fälle konnten die Filialmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Warenschäden vorbeugen“, so Sprecherin Julia Leipe. Es gab aber auch Berichte von Bürgern, dass in einzelnen Märkten verderbliche Ware nach dem Stromausfall entsorgt werden musste.

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