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Taxi-Nutzung wird teurerKreistag beschließt neue Tarife – Kritik aus der SPD

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Die Fahrt mit dem Taxi wird im Kreis Euskirchen für die Bürger künftig teurer werden.

Kreis Euskirchen – Taxifahrten im Kreis Euskirchen werden bald teurer. Wohl ab dem 1. Juni gelten die neuen Tarife, sofern die Taxameter bis dahin unter Mitwirkung des Eichamtes umgestellt sein werden. In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreistag die neuen „Droschkentarife“, wie sie noch bis 2011 hießen, beschlossen – mit den Stimmen von CDU, FDP, UWV und Grünen. Gegenstimmen kamen von SPD und AfD.

So stehen künftig vor Fahrtbeginn 3,90 Euro Grundgebühr auf der Taxi-Uhr, derzeit sind es 3,30 Euro. Jeder gefahrene Kilometer kostet werktags in der Zeit von 6 von 22 Uhr dann 2,40 (bisher 2) Euro, in der Zeit werktags von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen über 24 Stunden hinweg 2,50 (2,10). Der Zuschlag für ein Großraumtaxi mit mehr als vier Fahrgästen beträgt bald 7,20 (6,30) Euro. Wenn die Taxifahrer warten sollen, werden in Kürze 39,90 Euro pro Sunde fällig, noch sind es 35 Euro.

Vollständig abgeschafft wird der Zuschlag für die Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern, der derzeit noch bei 8,40 Euro liegt.

Fallbeispiel

Eine Taxifahrt von 15 Kilometern kostet derzeit noch rund 36,30 Euro, nach den neuen Tarifen dann 43,30 Euro. Die Fahrpreisanzeiger springen bei dem künftigen Kilometerpreis von 2,50 Euro nach 40 Metern um 10 Cent weiter.

Die Preise im Bespiel sind ungefähre Werte. Denn auch der Stillstand des Fahrzeugs auf der Strecke spielt eine Rolle. In diesem Beispiel wird von einer Gesamtwartezeit von fünf Minuten ausgegangen. Bei Stillständen, die der Fahrer nicht zu vertreten hat, etwa an Ampeln oder bei Stockungen im Verkehr, springt die Taxiuhr künftig nach 9,02 Sekunden um 10 Cent weiter. Beim alten Tarif waren die 10 Cent erst nach 10,29 Sekunden fällig. (sch)

SPD gegen Erhöhung der Preise

Diesen Punkt der neuen Tariftabelle, mit dem Nachteile für Menschen mit Behinderung abgebaut werden sollen, befürwortet auch die SPD. Ansonsten lassen die Sozialdemokraten in einer Presseerklärung kein gutes Haar an dem Beschluss. „Diese Erhöhung ist maßlos und trifft die Menschen zur Unzeit. Die Belastungen sind zurzeit groß genug. Die Menschen jetzt über jedes Maß zu belasten, ist absolut nicht nachvollziehbar“, kritisiert SPD-Kreistagsmitglied Hans Schmitz den Mehrheitsbeschluss. Er rechnet vor: Die Kosten für die Grundgebühr stiegen um 18,18 Prozent, je gefahrener Kilometer um 20 Prozent und je Kilometer zwischen 22 und 6  Uhr um 19,05 Prozent.

Die Fahrt mit einem Taxi sei kein Luxus, sondern für viele benachteiligten Menschen wichtig für ihr alltägliches Leben, so Schmitz. Mit der Erhöhung treffe man Menschen, die ohnehin auf jeden Cent achten müssten. Gleichzeitig schade die Kreistagsmehrheit den Kommunen. Denn die Mehrkosten würden auch die Kommunalhaushalte bei Anruf-Sammel-Taxi und Taxibus belasten.

Grund sind gestiegene Kosten für Fahrer

Um diese Angebote für die Bürgerinnen und Bürger aber zu sichern, entgegnet der CDU-Fraktionsgeschäftsführer Bernd Kolvenbach, müsse der wirtschaftliche Fortbestand der Taxiunternehmen gesichert werden. Mit den nun beschlossenen Tarifen bleibe der Kreistag unter den Forderungen der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen. Die hatte etwa eine Grundgebühr von 5,30 Euro gefordert, war dafür aber bei den Kilometern mit 2,30 und 2,40 Euro zurückhaltend geblieben.

Die Vereinigung hatte ihren Antrag laut Kreisverwaltung unter anderem mit den gestiegenen Personalkosten besonders durch die Erhöhung des Mindestlohns, die wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Maßnahmen sowie die Kosten für die Corona-Schutzmaßnahmen im Innenraum der Fahrzeuge geltend begründet.

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Er könne die Gründe zwar nachvollziehen, so Kolvenbach, hätte aber lieber genauere Angaben darüber gehabt, was die einzelnen Punkte die Unternehmen kosten und in welchem Maße sie sich auf die Tarifforderungen ausgewirkt hätten.

Der Tarif gilt für alle im Kreis Euskirchen genehmigten Taxen für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes. Fahrten mit Mietwagen oder mit Taxen über das Kreisgebiet hinaus können nach Festpreis (freie Vereinbarung) abgerechnet werden.