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90-Jähriger starb nach UnfallWeilerswister wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt

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Die Göttin Justitia als Statue im Gegenlicht.

Am Euskirchener Amtsgericht - hier ein Symbolbild mit Göttin Justitia - ging es um einen Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen.

Ein 90-jähriger Mann starb, nachdem er in Weilerswist als Fußgänger von einem Auto erfasst worden war. Das Geschehen wurde juristisch aufgearbeitet.

Ein 78 Jahre alter Mann aus dem Gemeindegebiet Weilerswist ist am Amtsgericht Euskirchen wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Richterin Julia Hodouschek verhängte gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro (90 Tagessätze zu je 50 Euro).

Der Rentner hatte am 15. November 2024 auf der Trierer Straße mit seinem Auto einen 90-jährigen Fußgänger erfasst, der die Fahrbahn überqueren wollte. Der Passant, auch er ein Weilerswister, kam schwer verletzt ins Krankenhaus. Etwa einen Monat nach der Kollision, so das Gericht, starb er.

Die Verteidigung plädierte vergeblich auf Freispruch

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war sein Tod auf die Unfallfolgen zurückzuführen. Bei Anwendung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt hätte der Autofahrer den Unfall vermeiden können, begründete die Anklagebehörde den Vorwurf der fahrlässigen Tötung.

Julia Hodouschek folgte mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Markus Hesse hatte nach dem Grundsatz „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) auf Freispruch plädiert, freilich vergeblich. Er sagte, sein Mandant habe, als er den Fußgänger wahrnahm, „reagiert, wie man in einem solchen Fall reagieren muss“.

Der Autofahrer erfasste den Fußgänger trotz einer Vollbremsung

Der Angeklagte war an jenem Tag in Fahrtrichtung Euskirchen unterwegs gewesen, nach eigenen Angaben mit etwa 45 Stundenkilometern. Nach seiner Erinnerung hatte der Fußgänger, der von rechts kam, gerade die Fahrbahn betreten („Er hatte einen oder zwei Schritte gemacht“), als er in seinem Blickfeld auftauchte. Er sei, so der 78-Jährige weiter, „voll in die Bremsen gegangen“, habe das Lenkrad nach links gerissen, den Mann aber trotzdem erfasst.

Die Tochter des Unfallopfers wurde als Zeugin vernommen, obwohl sie das Geschehen nicht miterlebt hatte. Ihr Vater, der geistig fit gewesen sei, habe ihr im Krankenhaus den Unfallhergang geschildert. Demnach wollte er zu einer Arztpraxis auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Er sei fast an der Fahrbahnmitte gewesen, als sich das Auto genähert habe. Wie er weiter berichtet habe, so die Tochter, habe er noch ein Handzeichen gegeben, den Wagen dadurch jedoch nicht stoppen können.

Ein Gutachter erklärte, der Unfall hätte vermieden werden können

Der 90-Jährige nutzte nach Darstellung der Tochter einen Gehstock und konnte krankheitsbedingt nur kleine und langsame Schritte machen. Er sei also nicht in der Lage gewesen, dem Auto spontan und schnell auszuweichen.

Eine Frau, die sich auch als Ersthelferin um den Verletzten kümmerte, hatte mit beiden Unfallbeteiligten gesprochen. Der Tenor ihrer Aussagen: Beide hätten erklärt, den jeweils anderen zu spät gesehen zu haben.

Das Gericht stützte sich auf das Gutachten eines Sachverständigen, der erklärt hatte, der Zusammenprall habe sich 3,5 Meter vom Fahrbahnrand entfernt ereignet. Das Unfallgeschehen wäre vermeidbar gewesen wäre, wenn der Autofahrer, was möglich gewesen wäre, früher reagiert hätte, lautete das Resümee des Gutachters. Der Angeklagte beteuerte in seinem Schlusswort, dass er alles versucht habe, um den Unfall zu verhindern.

Richterin Hodouschek hatte eingangs gesagt, man habe es mit einem Verfahren zu tun, das für alle Beteiligten furchtbar sei. Es sei nicht auszuschließen, dass ein Augenblicksversagen zu dem Zusammenstoß geführt habe: Vielleicht habe der Autofahrer „nur einen Moment nicht richtig hingeguckt“. Das könne „jedem von uns passieren“.