Der Jugendliche ohne Führerschein raste mit bis zu 100 km/h durch Weilerswist und stand unter Drogeneinfluss. Nach einem Unfall flüchtete er zu Fuß, wurde aber von der Polizei gefasst.
WeilerswistIllegales Autorennen endet im Gebüsch – 17-Jähriger flüchtet vergebens

Ein Polizist steht neben einem Polizeiauto. (Symbolbild)
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Am frühen Freitagmorgen (5.04 Uhr) beobachtete eine Streifenwagenbesatzung in Weilerswist einen Pkw, der die Bonner Straße in entgegengesetzter Fahrtrichtung befuhr. Noch bevor die Polizisten und Polizistinnen eine Kontrolle einleiten konnten, reagierte der Fahrer auf das Erscheinen des Streifenwagens mit abrupter Bremsung und anschließend deutlich erhöhter Geschwindigkeit – offenbar mit dem Ziel, sich der Kontrolle zu entziehen.
Flucht mit 100 km/h durch Weilerswist
Während seiner Flucht durchbrach der Pkw-Fahrer eine Straßensperrung, indem er sogenannte "Schrankenzäune" überfuhr und im weiteren Verlauf auch einen Gehweg benutzte. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs lag zeitweise bei bis zu 100 km/h. Glücklicherweise kam es dabei zu keiner konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen.
In einer Linkskurve verlor der Fahrer schließlich die Kontrolle über das Fahrzeug, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und flüchtete anschließend zu Fuß. Die eingesetzten Beamten und Beamtinnen konnten den Fahrer kurz darauf in einem angrenzenden Gebüsch stellen.
17-Jähriger ohne Führerschein unter Drogeneinfluss
Bei dem Fahrzeugführer handelt es sich um einen 17-jährigen Jugendlichen ohne Fahrerlaubnis. Ein vor Ort durchgeführter Drogen-Schnelltest zeigte ein positives Ergebnis auf THC. Ein Amtsarzt entnahm ihm eine Blutprobe.
Zudem wurden am Pkw frische Unfallschäden festgestellt, die möglicherweise im Zusammenhang mit einem bislang unbekannten Unfallgeschehen stehen. Das Fahrzeug wurde sichergestellt.
Gegen den Jugendlichen wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge Genusses anderer berauschender Mittel und der unbefugte Gebrauch eines Kraftwagens. Das Verkehrskommissariat führt die Ermittlungen, auch zu möglichen weiteren Unfallorten, fort. (red)
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