GebührenRegensteuer trotz Zisterne

Karl Heinz Jost bewässert mit dem Regenwasser den Garten.
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Zülpich – Zwischen Steuern und Gebühren machen Verwaltungsfachleute einen entscheidenden Unterschied: Steuern fließen ohne eine konkret spezifizierte Gegenleistung in die öffentlichen Haushalte, Gebühren werden als Entgelt dafür erhoben, dass Wasser in ihre Badewannen fließt, die Straßen gereinigt werden oder der Müll abtransportiert wird. Und zwar nur in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. Gewinne dürfen laut Gesetz mit Gebühren nicht erzielt werden. Der im Volksmund benutzte Terminus Regensteuer ist daher unkorrekt. Denn damit wird der Bürger dafür zur Kasse gebeten, dass Wasser von den versiegelten Flächen seines Grundstücks in die Kanalisation fließt und in Kläranlagen gereinigt werden muss. So auch in Zülpich.
Bis 2001 wurden hier die Kanalgebühren ausschließlich nach Frischwasserverbrauch abgerechnet. Die Schmutzwasserverursacher hatten für die Eigentümer versiegelter Flächen mitzublechen, die nichts zahlen mussten. Ein Gebührensplitting sollte hier für größere Verteilungsgerechtigkeit sorgen. Im Mai vergangenen Jahres verschickte die Stadtverwaltung 9000 Erhebungsbögen an die Haushalte, auf denen die Bürger die exakte Größe ihrer versiegelten Flächen angeben sollten. Seither glaubte Karl Heinz Jost, in Sachen Niederschlagswasser aus dem Schneider zu sein. Denn er hat im Zuge einer Sanierung des Innenhofes seines Hauses an der Bahnhofstraße in Dürscheven alle Abflussleitungen so verlegen lassen, dass das Regenwasser komplett in eine mannshohe Zisterne fließt. Doch statt der erhofften Befreiung von der Niederschlagswassergebühr flatterte ihm neben der Schmutzwasserabrechnung der Stadt auch eine über das Regenwasser in den Briefkasten – mit der Aufforderung, die Zisterne ans Kanalnetz anzuschließen.
Keine Gullis
„Ich muss systemwidrig für eine Leistung Gebühren zahlen, die ich nicht in Anspruch nehme“, empörte sich der Polizeibeamte. Wenn von seiner versiegelten Fläche Regenwasser in den Kanal fließe, dann nur solches, das von der maroden städtischen Bahnhofstraße, die keine Gullis habe, auf sein Grundstück geschwemmt werde. Dafür müsse aber die Stadt aufkommen.
Bürgermeister Albert Bergmann verteidigte den Bescheid seiner Behörde. Er gönne Herrn Jost zwar die Möglichkeit, mit dem Regenwasser den Garten zu gießen und dadurch einen Teil der höheren Frischwassergebühren einzusparen. Aber aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit könne es eine Ausnahmereglung nur für Verrieselungsanlagen geben, die es in Zülpich kaum noch gebe. Überdies sei nicht auszuschließen, dass bei Dauerregen auch die Zisterne einmal überlaufe. Als der Investor eines Neubaugebietes in Nemmenich mit einer Leitung geworben habe, durch die das Regenwasser direkt in den Rotbach fließt, habe der sich missverständlich ausgedrückt. Bergmann: „Auch dort werden die Neubürger nicht vom Kanalanschlusszwang befreit.“
Josts Hinweis auf die marode Bahnhofstraße kommentierte Bergmann nicht, das übernahm ein Ratsmitglied, das namentlich nicht genannt werden wollte. „Wenn die Bahnhofstraße ausgebaut würde, müssten die Anlieger 90 Prozent der Kosten tragen.“ Da könnten sie sich ausrechnen, ob es nicht günstiger sei, anstelle der Stadt für das Regenwasser zu blechen, das die Straße herunterfließt.