Abo

Nach Kommunalwahl in 2025Keine Neuwahlen in Mülheim-Wichterich

Das Verwaltungsgericht Aachen weist die Klage der FDP ab: Zwar gab es Unregelmäßigkeiten, doch beeinflusst haben sie das Wahlergebnis nicht.

Von

Keine Neuwahlen in Zülpich.

Die Kommunalwahl muss im Zülpicher Stadtteil Mülheim-Wichterich nicht wiederholt werden. Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass dort zwar Unregelmäßigkeiten vorgekommen seien, diese den Ausgang der Wahl aber nicht beeinflusst hätten. Die FDP hatte nach der Wahl im September 2025 Neuwahlen gefordert und Klage eingereicht. Die Vorgänge damals sind weitgehend unstrittig.

Wahlvorsteher Stephan Gatzweiler, der die Wahlunterlagen im Rathaus hätte abholen müssen, war verhindert. An seiner Stelle fuhr Ortsvorsteher Theo Schwellnuss nach Zülpich und brachte die Papiere ins Wahllokal. Später hatte Schwellnuss dort neben der Schriftführerin gesessen. Dort könnte er Einblick ins Wählerverzeichnis genommen haben. Außerdem habe er etwas in die Wahlniederschrift eingetragen, so lautete der Vorwurf der FDP, den Schwellnuss aber bestritt.

Trotz dieser Vorgänge hatte der Stadtrat die Wahl – es geht um 750 Stimmberechtigte in Mülheim-Wichterich – für gültig erklärt; die Liberalen hatten daraufhin geklagt. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat die Klage nun abgewiesen, nachdem sie mehrere Zeugen angehört hatte.

Begründung

In der Begründung heißt es: „Nach den Vorgaben im Kommunalwahlgesetz ist eine Wahl für ungültig zu erklären und eine Wiederholungswahl anzuordnen, wenn bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk von entscheidendem Einfluss gewesen sein können.“ Maßgeblich sei nicht nur die theoretische Möglichkeit, sondern vielmehr, dass nach der Lebenserfahrung mit einer Beeinflussung gerechnet werden müsse.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, die Unregelmäßigkeit, die bei der Beweisaufnahme festgestellt worden sei, könne keinen entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt haben. Nach der Zeugenvernehmung stehe fest, dass Theo Schwellnuss die Wahlunterlagen in den Kofferraum seines Autos gepackt und kurz darauf beim Wahlvorstand abgegeben habe: „Greifbare Anhaltspunkte für Manipulationen durch den Wahlbewerber beziehungsweise Dritte in dieser Zeit sieht die Kammer nicht.“

In der mündlichen Verhandlung hatten die Vertreter der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts die Wahlniederschrift angeschaut. Es sei nicht erkennbar gewesen, was dort manipuliert worden sein solle. Vom Gericht heißt es: „Es handelt sich dabei um Mutmaßungen und Spekulationen des Klägers.“

René Bohsem, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Zülpicher Stadtrat, kommentiert die Entscheidung des Gerichts so: „Für die demokratische Akzeptanz von Wahlen bleibt entscheidend, dass Unregelmäßigkeiten transparent aufgearbeitet werden.“ Das Vertrauen der Bürgerschaft lebe davon, dass Fehler ernst genommen, rechtlich bewertet und die Schlussfolgerungen nachvollziehbar kommuniziert würden. Im Rechnungsprüfungsausschuss und im Zülpicher Rat hingegen seien die Bedenken seiner Fraktion abgebügelt worden. Dass sich der Rechtsstreit weiter hinzieht, ist unwahrscheinlich. René Bohsem sagt: „Ich gehe nicht davon aus, dass wir in Berufung gehen.“