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Prozess am LandgerichtNebenbuhler in Zülpich mit einem Messer attackiert

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Bonn: Blick auf das Landgericht.

Vor dem Bonner Landgericht ist ein Mann wegen versuchtenTotschlags angeklagt.

Ein 40-Jähriger aus Kerpen muss sich wegen versuchten Totschlags vor dem Bonner Landgericht verantworten. Tatort war Zülpich.

Derzeit muss sich ein Mann aus Kerpen wegen versuchten Totschlags vor dem Bonner Landgericht verantworten: Der 40-Jährige soll am 19. September vergangenen Jahres versucht haben, in Zülpich einen anderen Mann umzubringen.

Aus „emotionalem Interesse an einer Frau“, wie es in der Anklage der Bonner Staatsanwaltschaft heißt, habe der Angeklagte seinem Opfer in den Abendstunden in dessen Garage aufgelauert.

Angeklagter will zu den Vorwürfen schweigen

Zu den Hintergründen war am ersten Prozesstag noch nicht viel zu erfahren. Der Angeklagte wird nach Auskunft seines Anwalts, des Euskirchener Strafverteidigers Hagen Sven Seipel, zu den Tatvorwürfen schweigen. Zu seiner Person wolle sein Mandant sich zwar grundsätzlich äußern, dies aber aufgrund der „starken Medienpräsenz zum Auftakt des Verfahrens“ erst zu einem späteren Zeitpunkt, so der Anwalt.

In ihrer Anklage geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass das Opfer, als es den Angeklagten in der Garage bemerkte, sofort dessen Vorhaben durchschaute und mit seinem Fahrrad zu fliehen versuchte. Dem 40-Jährigen soll es aber gelungen sein, die Flucht zu verhindern und mehrfach mit einem mitgebrachten Messer auf den Jülicher einzustechen.

Eine Verurteilung wegen versuchten Mordes ist möglich

Der Attackierte soll eine klaffende Schnittwunde im linken Kieferbereich, eine klaffende Schnittwunde im Bereich der Halswirbelsäule, eine Schnittverletzung am Hinterkopf und zwei klaffende Schnittwunden zwischen den Schulterblättern erlitten haben. Die Verletzungen waren laut Anklage abstrakt lebensgefährlich.

Gleich zu Beginn des Verfahrens machte der Vorsitzende Richter Jens Rausch deutlich, dass unter Umständen auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen infrage kommen könnte.

Danach verlas der Richter unter anderem das Protokoll eines Haftprüfungstermins, und so erfuhr die Öffentlichkeit dann doch erste Fakten zur Vita des Angeklagten: Der albanische Staatsbürger ging bis zu einem Unfall einer Tätigkeit bei einem Kranbauunternehmen nach, hieß es dort. Er verfüge über eine Arbeitsgenehmigung. Rund ein Jahr vor der Tat sei der Mann dann bei seinen Eltern ausgezogen. Das Verfahren wird Ende des Monats fortgesetzt, ein Urteil wird frühestens Ende April erwartet.