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Gebühren erhöhtDer Winterdienst in Zülpich wird mehr als doppelt so teuer

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Das Bild zeigt Gräberreihen auf dem Zülpicher Friedhof.

Die Friedhofsgebühren in Zülpich steigen.

Friedhofsgebühren steigen, der Winterdienst wird teurer. Aber der Zülpicher Rat hat auch beschlossen, dass die Grundsteuer nicht erhöht wird.  

Der Stadtrat hat einige Gebührenerhöhungen beschlossen. Die gute Nachricht jedoch: Abfallentsorgung und Straßenreinigung werden nicht teurer, die Hebesätze der Grundsteuer werden nicht erhöht, Hundesteuer und Vergnügungssteuer ebenfalls nicht. Für Abwasser- und Klärschlammentsorgung, Winterdienst und Beisetzungen müssen die Zülpicher allerdings künftig tiefer in die Tasche greifen.

Besonders kräftig fällt die Erhöhung beim Winterdienst aus, immerhin waren die Gebühren seit 2017 stabil. Jetzt werden sie mehr als verdoppelt. Künftig werden für den laufenden Meter 98 Cent berechnet, bisher waren es 39 Cent pro Jahr. Die Gebühr für Niederschlagswasser steigt von 1,23 auf 1,32 Euro pro Quadratmeter befestigter Fläche. Die Schmutzwassergebühr steigt auf 4,87 Euro pro Kubikmeter, bisher waren es 4,35. Sie wird nach dem Verbrauch an Frischwasser berechnet.

Zülpich führt zwei neue Bestattungsformen ein

Beim Klärschlamm gibt es zwei Kategorien, die sich nach dem CSB-Wert (chemischer Sauerstoffbedarf) richten. Ein hoher CSB-Wert weist auf eine hohe Konzentration organischer Stoffe und damit auf eine hohe Umweltbelastung hin. Für Grubeninhalte mit einem Wert bis 2000 Milligramm pro Liter steigen die Gebühren von 28,16 auf 28,90 Euro pro Kubikmeter, bei einem CSB-Wert über 2000 mg/l von 48,49 auf 50,37 Euro pro Kubikmeter Abfuhrmenge.

Die Friedhofsgebühren werden kräftig erhöht oder, wie es die Stadt formuliert, der aktuellen Entwicklung entsprechend angepasst. Die Kosten für Sargbestattungen steigen von 600 Euro auf 700 Euro, eine Urnenbestattung kostet künftig 320 statt 220 Euro. Für das Einebnen eines Reihengrabes oder eines Einzelwahlgrabes werden 450 Euro berechnet, bisher waren es 297,50 Euro. Bei einem zweistelligen Wahlgrab steigen die Kosten für das Einebnen von 392,70 Euro auf 595 Euro. Für jede weitere Stelle werden künftig zusätzlich 140 Euro statt bisher 119 Euro berechnet.

Eine Urnenwahlgrabstätte mit Grabplatte oder freier Gestaltung (ein und zweistellig) kostet künftig 225 Euro statt bisher 136,85 Euro. Auf dem Friedhof in Zülpich wird es zwei neue Bestattungsformen geben: pflegefreie Reihengrabstätten und muslimische Reihengrabstätten. Sie kosten je 2600 Euro.