Fall Amad A. wird immer mysteriöserPolizei-Zeuginnen widersprechen sich bei Aussagen

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Amad A Gefängnis

Die Tür zur Zelle 143 in der Klever Justizvollzugsanstalt, in der Amad A. ums Leben kam. 

  • Noch immer ist unklar, wieso der hellhäutige Syrer Amad A. für Taten ins Gefängnis musste, die ein dunkelhäutiger Afrikaner begangen hat.
  • Wieso in Siegen die Personendateien von Amad A. und Amedy G. zusammengeführt wurden, ist seit Dienstag noch rätselhafter.

Düsseldorf – Der Fall des unschuldig eingesperrten und zu Tode gekommenen Syrers Amad A. wird immer mysteriöser. Im Untersuchungsausschuss des Landtags haben sich bei der Polizei beschäftigte Zeuginnen widersprochen. Eine Regierungsbeschäftigte aus Siegen widersprach am Dienstag der Kollegin, die zwei Personaldateien zusammengeführt haben und damit die Verwechslung ausgelöst haben soll.

Diese sei weder von ihr noch von ihrer Kollegin eingewiesen oder beauftragt worden, Personendateien zusammenzuführen. Auch deren Darstellung, sie habe ein Datenblatt und einen Zettel mit der Bitte bekommen, die Dateien zusammenzuführen, könne nicht stimmen. Dies sei so „nicht üblich“. Das Datenblatt, das der Zusammenführung der Personendateien gedient haben soll, konnte die Zeugin ebenfalls nicht als solches identifizieren.

Mitarbeiterin hatte Zweifel an Identität

Eine Staatsanwältin aus Braunschweig erklärte, sie habe einen Strafbefehl für den Malier Amedy G. wegen sechsfachen Diebstahls zustellen lassen wollen. Einer Mitarbeiterin in ihrer Geschäftsstelle seien Zweifel gekommen, dass es sich bei dem in Geldern im Gefängnis Sitzenden um die richtige Person handelt.

Sie habe deshalb zum Telefonhörer gegriffen und mit einem Polizisten in Geldern telefoniert. Der habe ihr gesagt, bei dem dort Inhaftierten handele es sich um einen hellhäutigen Araber. Daraufhin habe sie einen Vermerk angefertigt und veranlasst, dass die Aufenthaltsfahndung nach Amedy G. nicht gelöscht wird. „Die Person, die da in Haft sitzt, ist nicht die, die ich suche. Das wollte ich dokumentieren.“

Amad A. wurde dennoch nicht freigelassen

Amad A. war trotz der Widersprüche nicht freigelassen worden. Der Polizist, mit dem die Staatsanwältin damals telefonierte, verweigerte am Dienstag die Aussage. Die Staatsanwaltschaft Kleve hatte gegen ihn nach Bekanntwerden des Vermerks aus Braunschweig Ermittlungen wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung eingeleitet.

Der hellhäutige Syrer Amad A. war den bisherigen Ermittlungen zufolge am 6. Juli 2018 wegen eines Haftbefehls eingesperrt worden, der für den dunkelhäutigen Amedy G. aus Mali galt. Der Syrer hatte wochenlang in Kleve unschuldig im Gefängnis gesessen und schließlich in seiner Zelle selbst Feuer gelegt. Dabei erlitt der 26-Jährige so schwere Verbrennungen, dass er im September 2018 in einer Klinik starb. (dpa) 

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