Bei Kontrollen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen wurden drei Männer festgenommen, die mit Haftbefehlen gesucht wurden.
Kontrollen an der GrenzeBundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle auf der A3 und in ICE-Zügen

Ein Blaulicht auf dem Dach eines Polizeifahrzeugs. (Symbolbild)
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Die Bundespolizei hat am Donnerstag, 23. Mai 2025, im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen mehrere Personen festgenommen. Die Beamtinnen und Beamten kontrollierten Reisende auf der Autobahn 3 und in den grenzüberschreitenden Zügen Intercityexpress 129 und Intercityexpress 225.
Ukrainer muss Haftstrafe antreten
Ein 48-jähriger Ukrainer reiste am Abend in einem grenzüberschreitenden Reisebus aus den Niederlanden über die Autobahn 3 in das Bundesgebiet ein. Bei der Kontrolle konnte er den Polizisten und Polizistinnen keine Reisedokumente vorlegen. Anhand der Fingerabdrücke stellte die Bundespolizei dann die Personalien auf der Dienststelle in Kleve fest.
Die Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Essen mit einem Haftbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung gesucht wurde. Der Verurteilte musste noch eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro bezahlen oder eine 90-tägige Haftstrafe verbüßen. Da der Ukrainer den Geldbetrag nicht aufbringen konnte, wurde er zum Haftantritt in das Gefängnis in Kleve gebracht.
Zwei weitere Festnahmen in ICE-Zügen
Am Donnerstagmorgen reiste ein 30-jähriger Syrer im Intercityexpress 225 von Arnheim nach Duisburg. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft Berlin mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen Diebstahl gesucht wurde. Zudem lag eine Fahndungsnotierung der zentralen Ausländerbehörde Köln zur Festnahme zwecks Ausweisung/Abschiebung vor. Der Syrer wurde verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der Wachtmeisterei beim Amtsgericht Duisburg übergeben.
Im ICE 129 kontrollierten die Bundespolizisten und Bundespolizistinnen am Donnerstagabend einen 22-jährigen Türken bei der Einreise aus den Niederlanden. Ihn suchte die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Mann wird nun dem Haftrichter beim Amtsgericht Kleve zur Eröffnung des Haftbefehls vorgeführt. (red)
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