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Kontrollen an der GrenzeBundespolizei vollstreckt Haftbefehle – Zwei Männer festgenommen

Lesezeit 2 Minuten
Polizeiwagen stehen am Abend und sperren eine Straße (Symbolbild).

Polizeiwagen stehen am Abend und sperren eine Straße (Symbolbild).

Bei Grenzkontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze wurden zwei Männer mit offenen Haftbefehlen festgenommen. Einer von ihnen musste ins Gefängnis.

Die Bundespolizei hat am Samstag (24. Mai) im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den Schengen-Landgrenzen zwei Männer mit offenen Haftbefehlen festgenommen.

Am frühen Samstagmorgen kontrollierten die Beamtinnen und Beamten auf der Autobahn 61 an der Anschlussstelle Breyell einen 36-jährigen Polen. Bei der Überprüfung in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt mit einem Haftbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gesucht wurde.

Pole muss 30 Tage Haftstrafe verbüßen

Da der Mann die fällige Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro nicht bezahlen konnte, brachte die Bundespolizei ihn zum Haftantritt in das Gefängnis in Willich. Hier muss der Pole nun eine 30-tägige Haftstrafe verbüßen.

Iraker zahlte Geldstrafe und muss Deutschland verlassen

Am Samstagnachmittag kontrollierten die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten einen 38-jährigen Iraker, der auf der Autobahn 3 in das Bundesgebiet einreiste. Bei der Kontrolle am Rastplatz Knauheide legte der Mann seinen gültigen irakischen Reisepass und einen zeitlich abgelaufenen tschechischen Aufenthaltstitel vor.

Die Überprüfung ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft Augsburg mit einem Haftbefehl wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gesucht wurde. In diesem Fall war noch eine Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro zu zahlen oder eine 40-tägige Haftstrafe zu verbüßen.

Zudem bestand eine europäische Fahndungsnotierung der kroatischen Behörden zur Einreiseverweigerung und der unerlaubten Einreise. Nach Zahlung der Geldstrafe auf der Dienststelle in Kleve händigte die Bundespolizei dem Iraker eine Grenzübertrittbescheinigung aus. Er wird damit aufgefordert, das Bundesgebiet binnen sieben Tagen zu verlassen. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.