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Duldung und offene EntscheidungKreis Siegen prüft weiter Aufenthaltserlaubnis für togostämmige Familie

Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen; weitere Unterlagen werden vorbereitet.

Die Entscheidung über eine Aufenthaltserlaubnis steht weiter aus. (Archivbild)

Die Entscheidung über eine Aufenthaltserlaubnis steht weiter aus. (Archivbild)

Der Kreis Siegen prüft weiterhin die Aufenthaltserlaubnis für eine togostämmige Familie, die von Abschiebung bedroht war. Eine Entscheidung über die Anträge sei noch nicht gefallen, teilte ein Sprecher der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein auf dpa-Anfrage mit. Die Ausländerbehörde prüfe weiter.

Mehrere rechtliche Fragen seien, wie in vielen aufenthaltsrechtlichen Verfahren, sorgfältig zu klären, erklärte der Sprecher. Für eine abschließende Entscheidung benötige die Behörde weitere Unterlagen, deren Anforderung derzeit vorbereitet werde. Da alle Familienmitglieder eine Duldung besitzen, sei eine Abschiebung ausgesetzt.

Aufenthaltserlaubnis für die Familie aus Siegen bleibt weiter offen

Es geht um drei Schwestern mit fünf Kindern, die 2020 mit deutschen Pässen nach Siegen kamen und sozial gut eingebunden sind. Sie sollten in ein Aufnahmezentrum nach Karlsruhe wechseln. Dazu kam es nach öffentlichem Wirbel nicht. Im Juni beschlossen die Stadt Siegen, der Kreis sowie die Bezirksregierungen Arnsberg und Karlsruhe, der Familie eine Duldung auszustellen, die den Frauen eine Arbeitserlaubnis einräumt.

Die Anwaltskanzlei Nierenz, die die Familie vertritt, betont, dass eine Duldung noch keinen Aufenthaltstitel bedeute. Für die Betroffenen bleibe die Lage sehr belastend.

Kreis Siegen verweist auf komplexe Rechtslage und lange Verfahrensdauer

Der Sprecher der Kreisverwaltung kann nachvollziehen, dass die Dauer von außen als lang empfunden wird. Der Sachverhalt sei jedoch komplex, und die Rechtsfragen müssten auch im Interesse der Familie gründlich geprüft werden. Dabei gälten dieselben rechtlichen Maßstäbe und sachlichen Kriterien wie in allen vergleichbaren Fällen.

Die Frauen und Kinder hatten bei ihrer Einreise 2020 deutsche Reisepässe, in Siegen erhielten sie später deutsche Personalausweise. Im März 2021 mussten sie diese jedoch wieder abgeben. Stattdessen bekamen sie eine „vorläufige Bescheinigung über die Meldung als unerlaubt eingereister Ausländer“.

Ehe eines Kolonialbeamten 1908 in Togo als Ursprung des Problems

Der Urgroßvater der drei Schwestern war deutscher Kolonialbeamter. Er schloss 1908 in der deutschen Kolonie Togo eine Ehe mit einer Togolesin. Diese Verbindung sei jedoch nur nach „Stammessitte“ geschlossen und nach deutschem Recht ungültig, wie mehrere Gerichte in einem längeren Tauziehen bekräftigt hatten. Die deutsche Staatsbürgerschaft könne daher nicht an nachfolgende Generationen weitergegeben werden. (dpa/red)