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BGH bestätigt EinziehungAl-Zein-Clan verliert Villa in Leverkusen

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Polizeibeamte stehen in Leverkusen-Rheindorf vor dem Haus des Al-Zein-Clans. (Archivbild)

Polizeibeamte stehen in Leverkusen-Rheindorf vor dem Haus des Al-Zein-Clans. (Archivbild)

Der BGH hatte zuvor die Revision von Mohamed Al-Zein verworfen. Die Justiz kann nun zur Zwangsversteigerung der Villa schreiten.

Nach längerem Rechtsstreit kann die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Villa des kriminellen kurdisch-libanesischen Al-Zein-Clans in Leverkusen nun einziehen. Behördensprecher Julius Sterzel sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Einziehungsentscheidung für das Anwesen bestätigt habe. „Damit können wir die Immobilie entsprechend verwerten“, erklärte der Staatsanwalt bei der landesweiten Strafverfolgungsbehörde für das organisierte Verbrechen (ZeOS).

Der BGH hatte zuvor die Revision von Mohamed Al-Zein verworfen. Während das Clan-Oberhaupt Badia Al-Zein sechs Jahre wegen Geiselnahme und Sozialbetrugs absitzt, wurde sein Sohn Mohamed im April 2025 wegen Geldwäsche zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Da das Urteil nun rechtskräftig ist, muss der Sohn als offizieller Eigentümer die Immobilie abgeben.

Sozialleistungen für Kredit

Offiziell von damaligen Hartz-IV-Bezügen abhängig pflegte die Familie Al-Zein in der Rheindorfer Villa einen aufwendigen Lebensstil – finanziert durch Einnahmen aus kriminellen Geschäften. Das Eigenkapital für den Kauf des Hauses stammte aus 15 Überweisungen an den Sohn Mohamed.

Mit diesem sechsstelligen Betrag als Referenz und einer Scheinanstellung als Gebäudereiniger erhielt Mohamed einen Bankkredit von einer halben Million Euro für den Hauskauf in Leverkusen. Auch wurden Sozialleistungen der Stadt Leverkusen für das Immobilien-Darlehen genutzt.  

Mohamed Al-Zein legte Revision gegen das Urteil ein und unterlag. Die Justiz kann nun zur Zwangsversteigerung der Villa schreiten. Wie das   Prozedere aussehen wird, werde nun geprüft, so Staatsanwalt Sterzel. Die Al-Zein-Familie muss ihr Domizil demnächst wohl verlassen.