Prozess um Raubüberfall auf Burscheider WettbüroGericht spricht den Angeklagten frei

Der Eingang zum Gebäude des Land- und Amtsgerichtes.
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Burscheid/Köln – Am 16. Dezember 2018 wurden beim Überfall auf ein Burscheider Wettbüro 2200 Euro erbeutet. Beim vierten und letzten Termin der Verhandlung vor dem Kölner Landgericht wurde der Angeklagte A.K. freigesprochen, da die Große Strafkammer ihm die Tat nicht zweifelsfrei nachweisen konnte.
Zunächst wurde am Montagmorgen die Ex-Verlobte des mutmaßlichen Täters befragt. Daria D. sei sich ziemlich sicher, dass ihr damals noch Verlobter A.K. am fraglichen Wochenende bei ihr in Aachen gewesen sei. Als zweiter und letzter Zeuge an diesem Tag tritt der jüngere Bruder des Angeklagten auf, Anatol K. Aufgrund seines Verwandtschaftsverhältnisses stehe es ihm frei, auszusagen, klärt ihn der Richter auf. Anatol K. erzählt die ganze Geschichte des Tattages, vom Anruf der Mutter bei ihm bis hin zu der Äußerung des Mitarbeiters M.K., der die Klage eingereicht hatte: „Ich bin mir nicht mehr sicher, ob er es war“, habe dieser gesagt.
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Bruder des Angeklagten erzählt merkwürdige Geschichte
M.K. habe seine Aussage bei der Polizei wieder zurückziehen wollen, wovon ihm Anatol K. jedoch abgeraten habe. Es sollte nicht so wirken, als habe er den Wettcafé-Mitarbeiter bedroht. Jedoch erzählt der Bruder eine leicht merkwürdige Geschichte davon, dass wiederum der dritte Bruder der Familie K. im Wettbüro mit einer Waffe bedroht worden sei, unabhängig von diesem Fall.
Anatol K. sagt aus, er habe am Tag vor der Tat seinen Bruder A.K. mit dem Auto zu dessen Exfreundin gebracht. Auf die Frage, wieso er dies jedoch nach den Anschuldigungen weder seinem Onkel, seiner Mutter noch der Polizei erzählt habe, entgegnet Anatol K.: „Die waren sich ja alle ihrer Sache sicher, dass es mein Bruder war.“
Staatsanwaltschaft beantragt den Freispruch
Die Café-Betreiber habe Anatol K. jedoch als bedrohlich wahrgenommen, schildert er. Für die sei sein Bruder wegen dessen Vorstrafen ein „gefundenes Fressen“ gewesen. Trotz der Widersprüchlichkeiten in Anatol K.’s Aussagen lassen die beiden geladenen Zeugen Zweifel im Gericht aufkommen. „Zweifel müssen sich zugunsten des Angeklagten auswirken“, gibt der Staatsanwalt zu bedenken und beantragt einen Freispruch A.K..
Nach einer fast zweistündigen Beratung verkündet die 24. Große Strafkammer A.K.s Freispruch und die Übernahme seiner Auslagen durch die Staatskasse. Man halte es zwar für „sehr wahrscheinlich“, dass A.K. der Täter gewesen sei. Doch man habe, gerade auch aufgrund der Aussage der Exverlobten, „nicht mit letzter Sicherheit feststellen können, wer es war“. Unter diesen Umständen könne man jemanden nicht für mehrere Jahre in Haft nehmen.


