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Illegal errichtetes HausSchnäppchen aus Ersteigerung droht direkt der Abbruch

Lesezeit 2 Minuten

Von außen kaum erkennbar, führt diese Zufahrt zu dem illegal errichteten Traumhaus in der Ortschaft Zeit.

Leichlingen – Ob das vermeintliche Schnäppchen tatsächlich eins wird, muss sich erst noch herausstellen.

Wahrscheinlich vor einem Verwaltungsgericht. Die Leichlinger Stadtverwaltung wird jedenfalls darauf bestehen, dass das illegal errichtete Einfamilienhaus in der Ortschaft Zeit nebst allen anderen Bauten spurenlos entfernt wird.

Die junge Solingerin, die die idyllisch gelegene Immobilie am Mittwoch im Amtsgericht ersteigert hat, geht hingegen „selbstverständlich“ davon aus, dort demnächst einziehen und fortan in Ruhe leben zu können.

Für 60.000 Euro hat die offenbar sehr zuversichtliche Bieterin fast 21.000 Quadratmeter land- und forstwirtschaftliche Flächen erworben, die vollständig im Landschaftsschutzgebiet liegen.

Dazu gehört ein luxuriöses, rund 260 Quadratmeter großes Einfamilienhaus mit fünf Wohn- und Schlafräumen, zwei Bädern, Wohnküche, Wintergarten, Sauna, Gartenhaus und Pferdestall. Ein offener Kamin im Wohnzimmer und ein Kachelofen in der Küche machen das Traumanwesen perfekt.

Sowohl im Gutachten des Sachverständigen, der den Verkehrswert auf lediglich 25.250 Euro beziffert hatte, als auch im Versteigerungstermin am Mittwochmorgen wurden die Interessenten allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass lediglich für die bisherige Eigentümerin eine lebenslange Nutzungsduldung gilt, die bei ihrem Auszug oder einem Eigentümerwechsel sofort erlischt.

Binnen drei bis sechs Monaten, erklärte eine Vertreterin der Bauaufsicht, müssen danach alle Gebäude abgerissen werden. Ursprünglich war 1934 lediglich ein knapp 40 Quadratmeter großes Wochenendhaus genehmigt und errichtet worden, das im Lauf der Jahrzehnte dann immer weiter gewachsen ist.

Die damalige Baugenehmigung sei allein schon deshalb erloschen, weil das einstige Wochenendhaus längst nicht mehr existiere, und der inzwischen geltende Landschaftsschutz verbiete bereits das Abstellen eines Wohnwagens auf dem Grundstück, hieß es seitens der Verwaltung.

Hohes Risiko

Von 14 potenziellen Bietern, die die zehnprozentige Sicherheitsleistung (2525 Euro) vorab an die Gerichtskasse überwiesen hatten, und etlichen weiteren, die den Saal 4 des Amtsgerichts bis zum Bersten füllten, verlor der Großteil danach schlagartig das Interesse.

Übrig blieben lediglich vier Bieter, die das Risiko eingehen wollten, eine praktisch nutzlose Immobilie zu ersteigern. Das erste Gebot entsprach exakt dem Verkehrswert, dann ging es über 30.000, 38.000, 40.000, 42.000, 45.000, 50.000 und 55.000 Euro auf das Höchstgebot von 60.000 Euro.

Die junge Solingerin läuft damit Gefahr, neben dieser Summe noch einmal zigtausend Euro in den Abriss und die Entsorgung ihres frisch erworbenen Einfamilienhauses investieren zu müssen. Kampflos, so viel ist sicher, wird sie die Abrissverfügung des Leichlinger Bauamts aber nicht befolgen, die in naher Zukunft in ihrem Briefkasten landen wird.