TrockenheitGärten mit Wasser aus Bächen und Seen zu gießen ist in Rhein-Berg jetzt verboten

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Wasserentnahme mit einem Kanister aus einem Bach (nachgestellte Szene)

Die Wasserentnahme aus einem Bach (nachgestellte Szene) ist in Leichlingen und Burscheid allenfalls noch mit einer Gießkanne erlaubt.

Um Bäche, Flüsse und Seen zu schützen, ist das Abpumpen von Wasser im Rheinisch-Bergischen Kreis ab sofort verboten.

Die Sommerhitze macht nicht nur Menschen zu schaffen. Auch die Natur leidet unter der anhaltenden Trockenheit der vergangenen Wochen. Gewässer, Pflanzen und Tiere müssen vor Wassermangel geschützt werden. Darum hat der Rheinisch-Bergischer Kreis am Donnerstag in einer Verfügung die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen, Teichen und Seen untersagt.

„Die Wasserstände in vielen Bächen liegen unter dem langjährigen Mittel in den Sommermonaten“, begründet die Verwaltung ihr Verbot. Wenn Anrainer Gewässer abpumpen, um daraus Gärten zu bewässern, erhöhe dies die Gefahr, dass Bäche und Flüsse austrocknen können. Die aktuell erlassene Allgemeinverfügung schränkt die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zur Wasserentnahme im gesamten Kreisgebiet ein.

Vieh darf getränkt werden

Verboten sind ab sofort bis zum 30. September jegliche Wasserentnahmen im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs. Ausgenommen sind lediglich Entnahmen zum Tränken von Vieh im Rahmen der Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW. Auch kleinere Mengen, die mit Handgefäßen wie einem Eimer oder einer Gießkanne entnommen werden und für das Gewässer verträglich sind, dürfen weiterhin genutzt werden.

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Personen, die bisher eine gesonderte „Wasserrechtliche Erlaubnis“ im Zuständigkeitsbereich des Rheinisch-Bergischen Kreises hatten, dürfen bis zum 30. September dieses Jahres nur noch maximal 30 Prozent der Wassermenge aus dem Gewässer entnehmen. Die Allgemeinverfügung gilt nicht für Wasserentnahmen aus den Flüssen Agger und Wupper, da diese in der Zuständigkeit der Bezirksregierung liegen.

Dürrezeit nimmt zu

Zum Hintergrund der verschärften Verbote erläutert die Umweltbehörde, dass Bäche, Flüsse oder Seen im Rheinisch-Bergischen Kreis bereits in den vergangenen Jahren mit wenig Niederschlägen in den Sommermonaten nur sehr wenig Wasser führten. Das habe sich im Lauf der Zeit deutlich verstärkt. Selbst relativ feuchte Wintermonate – wie zuletzt im März 2023 – reichen nicht aus, um dieses Defizit dauerhaft zu beseitigen.

Eine deutliche Entspannung der Situation ist nach Einschätzung der Fachleute nicht in Sicht: „Selbst wenn es kurzfristig etwas regnet oder auch vereinzelte stärkere Niederschläge niedergehen, steigen die Pegel möglicherweise zwar kurz an, aber eine langfristige und dauerhafte Verbesserung der Situation ist dadurch nicht zu erwarten“.

Dadurch seien nicht nur unmittelbar im oder am Gewässer lebende Pflanzen und Tiere betroffen. Bäche und Seen seien auch überlebensnotwendig für den Bestand vieler an Land lebender Tiere, sei es als Tränke oder auch als Nahrungsquelle durch die Wassertiere. Auch Pflanzen werden teilweise durch im oder am Wasser lebende Insekten bestäubt. Schließlich leide auch die Selbstreinigungskraft der Gewässer unter den geringen Wasserständen: „Das bedeutet, dass bei längerer Trockenheit die hohe Qualität unserer Gewässer gefährdet ist.“

Die Kreisverwaltung appelliert an das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger, dass der sogenannte „Gemeingebrauch“ der Flüsse und Bäche jetzt aufgrund der aktuellen Voraussetzungen in der Region, wie in vielen anderen Kreisen und Städten auch, eingeschränkt beziehungsweise verboten ist.

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