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Probleme am HülserhofLieber mit dem Hund an der Leine Gassi gehen

Lesezeit 4 Minuten

Michael und Michaela Krömer (von links) mit Bürgermeister Steffes und Landwirt Bernd Sesterhenn am Hülserhof. Foto: Britta Berg

Leichlingen – Das Problem ist alt. Und es befindet sich am oberen Ende der Leine: Freilaufende Hunde, die Jungtiere aufscheuchen, Wild und Rinder jagen und Felder verunreinigen, Spaziergänger, Jogger und Radfahrer belästigen – und das, weil ihre Halter sie entweder nicht im Griff haben oder Herrchen und Frauchen die Leinenpflicht ignorieren und glauben, ihre Vierbeiner dürften draußen tun und lassen, was sie wollen. Dürfen sie aber nicht. Und weil es deswegen zunehmend Ärger gibt, haben Stadtverwaltung und Landwirte jetzt einen Aufruf zur Rücksichtnahme gestartet und auf die Schäden hingewiesen, die Rücksichtslosigkeit anrichten kann.

Michaela Krömer mit einem ihrer gebissenen Brahma-Hühner.

Immer häufiger, heißt es aus dem Rathaus, beklagen sich Bürger und Bauern beim Bürgermeister, „dass Wiesen und Felder als Hundeklo missbraucht werden oder nicht angeleinte Hunde Kühe verfolgen“.

Hundetreff am Hülserhof

Verwaltungschef Frank Steffes kam deshalb am Mittwoch auf den Hülserhof. Der hat sich wegen der umliegenden Wanderwege und Wälder zu einer besonderen Problemzone entwickelt. Michaela und Michael Krömer, seit 15 Jahren Pächter des Hofs am Rande des Vorstes Buschs, haben selbst Hunde, sie ist sogar gelernte Tierarzthelferin. Aber sie wissen allmählich nicht mehr, wie sich sich gegen manche Zeitgenossen wehren können. „Wir reden nicht über die 95 Prozent der Leute, die einsichtig sind“, stellt Michael Krömer klar. Aber die anderen fünf Prozent bereiten Verdruss.

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Fremde Hunde dringen auf den Hof, durch Stacheldraht und Elektrozäune auf Wiesen und Weiden ein, ohne dass ihre Besitzer sie bändigen. Hunde haben Kühe neulich bis auf die Bahngleise getrieben, Hühner gebissen, Pferde panisch gemacht und junge Enten gejagt, die vor Schreck in einen Keller gestürzt sind. „Wir als Halter haften für unsere Tiere“, fürchtet Krömer, dass ausgebrochene Rinder oder Pferde Unfälle oder anderen Schaden anrichten könnten.

Appell an Hundehalter, die Felder sauber zu halten.

Wenn man die Verursacher auf ihr Fehlverhalten anspreche, ernte man oft patzige Antworten. Viele behaupten auch, im Recht zu sein. Dabei ist es verboten, Hunde abseits der Wege unangeleint zu lassen (siehe „Ein Dschungel aus Vorschriften“).

Rehe auf der L 294

Bernd Sesterhenn, Vorsitzender der Ortsbauernschaft, kann die Klagen nur bestätigen. Auch im Naturschutzgebiet Weltersbachtal werde die Leinenpflicht großzügig ignoriert, würden Rehe bis auf die L 294 gejagt. Hinzu käme die Verschmutzung der Äcker durch Hundekot. Eine Gesundheitsgefahr: „Wenn Kühe das Gras fressen, kann es durch Neospora-Keime zu Fehlgeburten kommen.“

Die Krömers haben am Hülserhof eigene Schilder aufgehängt.

Oft ist es auch gar kein Gras, sondern Getreide oder Futter. „Viele Leute haben ja gar keine Ahnung mehr von Feldfrüchten“, glaubt Steffes, dass sich Unbedachtheit heutzutage immer stärker mit Egoismus und Renitenz paare.

Mehr Hunde angemeldet

Die Probleme verschärfen sich wohl auch dadurch, dass es immer mehr Hunde gibt. Die Zahlen aus dem Etat der Stadt sprechen dafür. War 2015 noch mit 157 000 Euro an Einnahmen aus der Hundesteuer kalkuliert worden, wurden 2017 schon fast 186 000 Euro eingenommen.

Auch für 2019 rechnet man mit dieser Summe. Vielleicht, überlegt Steffes, stellt die Stadt von dem Geld noch ein paar zusätzliche Schilder auf – mit Appellen an die Spezies am oberen Ende der Leine.

Rechtliche Bestimmungen – Das sollten Hundehalter wissen

Das Landeshundegesetz NRW schreibt vor, dass Hunde stets so zu beaufsichtigen sind, „dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht“. Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 100 000 Euro geahndet werden.

Leinenpflicht gilt laut NRW-Gesetz grundsätzlich „in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche, bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.“

Verordnung der Stadt Leichlingen spezifiziert Leinenpflicht

Im Landesforstgesetz ist das Verhalten im Wald geregelt. Auf Waldwegen dürfen Hunde in NRW frei laufen. Aber abseits der Wege müssen sie angeleint werden. Ausnahmen gelten nur für Jagdhunde beib der Jagd und für Polizeihunde.

In der Verordnung der Stadt Leichlingen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird präzisiert, dass Hunde „auf Verkehrsflächen und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ an die Leine genommen werden müssen. Hunde sind auf Schulgelände, Sport- und Spielplätzen verboten. Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere mit sich führt, muss durch sie verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos beseitigen. Ausnahmen gelten für Blindenhunde.

Verstöße können nach dem Verwarnungsgeldkatalog der Stadt mit Geldbußen geahndet werden: Wer die Anleinpflicht missachtet, kann mit 35 Euro bestraft werden, wer Hundehaufen nicht beseitigt, zahlt 70 Euro.