Stadtverwaltung LeichlingenWann das Bürgerbüro zum Jahreswechsel geöffnet ist

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Im Leichlinger Rathaus gelten zum Jahreswechsel geänderte Öffnungszeiten.

Leichlingen – Wer dieses Jahr noch Angelegenheiten bei der Stadtverwaltung zu erledigen hat, sollte die geänderten Öffnungszeiten des Rathauses und der Verwaltungs-Nebenstellen rund um Weihnachten und Neujahr beachten. An Heiligabend (Freitag, 24. Dezember), am Montag, 27. Dezember, und Silvester (Freitag, 31. Dezember) bleiben alle städtischen Einrichtungen geschlossen.

■ Das Rathaus Am Büscherhof 1 bleibt Dienstag und Donnerstag, 28. und 30. Dezember, geschlossen und ist am Mittwoch, 29. Dezember, von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet.

■ Das Bürgerbüro mit Kfz-Zulassungsstelle im Rathaus ist von Dienstag bis Donnerstag, 28. bis 30. Dezember, vormittags jeweils von 8 bis 12 Uhr sowie am Donnerstag, 30. Dezember, auch nachmittags von 15.30 bis 18.30 Uhr geöffnet.

■ Das Bauamt in der Nebenstelle der Verwaltung Am Schulbusch 16 ist am Dienstag, 28. Dezember, und am Donnerstag, 30. Dezember von 8.30 bis 12 und 14 bis 15.30 Uhr geöffnet, sowie am Mittwoch, 29. Dezember, geschlossen. Besuche sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

■ Der Abwasserbetrieb Am Schulbusch 16 ist Dienstag bis Donnerstag, 28. bis 30. Dezember, jeweils von 8 bis 16 Uhr geöffnet (ebenfalls nach Terminabsprache).

■ Die Verwaltungsnebenstelle in Witzhelden ist bis auf weiteres geschlossen (Auskünfte erteilt die Verwaltung unter ☎ 02175 / 99 22 00).

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■ Die Stadtbücherei im Erdgeschoss des Rathauses ist am Dienstag, 28. Dezember, und Donnerstag, 30. Dezember, von 10 bis 12.30 und 15 bis 18 Uhr geöffnet, am Mittwoch, 29. Dezember, von 10 bis 13 Uhr. Der Rückgabekasten der Bücherei ist vom 23. Dezember 18 Uhr bis 28. Dezember um 8 Uhr geschlossen, ebenso vom 30. Dezember 18 Uhr bis zum 3. Januar um 8 Uhr.

Im Leichlinger Rathaus und in den Nebenstellen der Verwaltung gilt für alle Kundinnen und Kunden derzeit die 3G-Regel mit Testnachweis. Die Bücherei kann nach der 2G-Regel, also nur von geimpften und/oder genesenen Personen, betreten werden.

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