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Wohnheim RoderbirkenKlinikträger wollte 230 000 Euro Schadenersatz von der Stadt

Lesezeit 2 Minuten
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Im April 2017 ist das Personalwohnheim auf dem Klinik-Gelände abgebrochen worden. 

Leichlingen – Von der Öffentlichkeit unbemerkt, hat der 2015 geplante, 2016 aber gescheiterte Ankauf des früheren Personalwohnheims der Klinik Roderbirken durch die Stadt Leichlingen ein gerichtliches Nachspiel gehabt. Der Träger der Klinik, die Deutsche Rentenversicherung, hatte die Stadt auf 230 000 Euro Schadensersatz verklagt, weil ihr durch die Vertragskündigung mit dem damals bereits bestellten Abbruch-Unternehmen und durch die verspätete Beseitigung des Altbaus Mehrkosten entstanden sind.

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Das frühere Schwesternwohnheim der Klinik stand seit 2012 leer.

Das Verfahren ist jetzt zugunsten der Stadt entschieden worden. Sie muss für das geplatzte Geschäft keine Entschädigung zahlen. Das Landgericht Köln hat die Klage des Klinik-Trägers in einem Beschluss vom 11. April zurückgewiesen, weil über eine Kostenübernahme im Laufe der Verhandlungen zwar gesprochen, sie aber nicht vertraglich geregelt worden sei.

Entscheidung des Monats

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung hat es das Gericht aber als „Entscheidung des Monats“ publik gemacht. Bei komplexen Grundstückskaufverträgen gelte der Grundsatz, „dass nichts geregelt ist, solange nicht alles geregelt ist,“ zieht das Gericht die allgemeingültige Lehre aus dem Verfahren.

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Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingsnot hatte die Stadt ihre Absicht bekundet, das seit 2012 leerstehende Schwesternhaus zu erwerben und für mehrere Millionen Euro als Notunterkunft herzurichten. Die Klinik hatte den Abbruch daraufhin gestoppt. Als die Zuweisungen abnahmen, trat die Stadt von ihrem Vorhaben zurück. 2017 wurde das Heim abgebrochen.