Vor Kurzem sprach vieles für einen langfristigen Verbleib des gebürtigen Nigerianers in Leverkusen – am Dienstag erst die Festnahme, am Mittwoch dann die Abschiebung.
Anwältin „entsetzt“In Leverkusen lebender Nigerianer im Schnellverfahren abgeschoben

Am Mittwoch ging es für einen zuletzt in Leverkusen lebenden Geflüchteten zurück nach Nigeria, das Foto zeigt einen Abschiebeflug vom Flughafen Leipzig/Halle im Juli.
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„Wir alle – ich, sein ehemaliger Vormund, sein Arbeitgeber – sind entsetzt“, war eine der ersten Reaktionen von Rechtsanwältin Karoline Bachmann im Gespräch mit dem „Leverkusener Anzeiger“. Die Strafrechtlerin aus Köln hat sich in ihrer Tätigkeit auf Migrationsrecht spezialisiert und dabei in den vergangenen Jahren auch Efosa Osakue betreut und vertreten.
Ihr Mandant ist 23 Jahre alt und wurde in Nigeria geboren. Vor mittlerweile acht Jahren war Osakue, so schildert es Bachmann unserer Redaktion, als unbegleiteter Flüchtling über Italien nach Deutschland gekommen. Zunächst habe sich das Jugendamt um den damals 15-Jährigen gekümmert.
Gebürtiger Nigerianer kam als Jugendlicher nach Deutschland
Seitdem lebte er in der Bundesrepublik, arbeitete in den vergangenen Jahren für eine Zeitarbeitsfirma in Leverkusen, lebte in Manfort – nun ist er im Schnellverfahren wieder nach Nigeria abgeschoben worden. Dabei sah es vor einer Woche noch ganz anders aus.
„Die Härtefallkommission des Landes NRW hat zu seinen Gunsten entschieden und der Ausländerbehörde empfohlen, ihm eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen“, erklärt Bachmann – zu der Empfehlung habe es am Freitag, 17. Oktober, eine Mitteilung an die Ausländerbehörde gegeben.

Rechtsanwältin Karoline Bachmann zeigte sich „entsetzt“ von der plötzlichen Abschiebung.
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Im Rahmen der „Stadtbild“-Äußerung von Friedrich Merz (CDU), die auch in Leverkusen für Reaktionen sorgte, sprach der Bundeskanzler am 14. Oktober davon, „in sehr großem Umfang Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen“. Dennoch dürfte Osakue nicht geahnt haben, dass er schon im Laufe der darauffolgenden Woche im Flugzeug sitzen wird, um in sein Geburtsland rückgeführt zu werden.
Doch nur wenige Tage später nahm die Situation um Osakues Zukunft in Deutschland eine für Bachmann überraschende Wendung. Die Rechtsanwältin erfuhr am Dienstag, 21. Oktober, von der Festnahme ihres Mandanten. Bereits am Mittwoch, 22. Oktober, wurde die Abschiebung nach Nigeria vollzogen, wie Bachmann unserer Redaktion bestätigt.
Die Härtefallkommission wurde im August von Bachmann kontaktiert, ein entsprechendes Schreiben liegt unserer Redaktion vor. Für die Strafrechtlerin und ihren Mandanten ging es einerseits darum, die Osakues Zukunft in Deutschland zu sichern – und ihm wieder die Erlaubnis zu ermöglichen, seinen alten Job nachzugehen.
<i>Die ABH Leverkusen handelt in allen Fällen auf Basis geltenden Rechts</i>
Im Mai 2024 nahm der Nigerianer seine Tätigkeit bei einer Leverkusener Zeitarbeitsfirma auf, war dort noch im August 2025 tätig. Dort war er als Produktionsmitarbeiter und Lagerkraft tätig und wurde von seinem Arbeitgeber als „zuverlässiger und motivierter Mitarbeiter“ beschrieben. Teil des Schreibens, das unserer Redaktion vorliegt, war auch die Aussage des Arbeitgebers an die Rechtsanwältin, dass das Unternehmen Osakue „jederzeit wieder einstellen“ wird, sobald ihm eine neue Arbeitserlaubnis erteilt wird.
Statt eines Wiedereinstiegs in seinen bisher letzten Job kam es für den Geflüchteten zur Abschiebung nach Nigeria. Auf Anfrage des Leverkusener Anzeiger teilte die Stadt mit: „Es kann davon ausgegangen werden, dass nahezu alle Verfahren und Maßnahmen unsererseits verwaltungsgerichtlich begleitet, überprüft und genehmigt sind. Die ABH Leverkusen handelt in allen Fällen auf Basis geltenden Rechts.“ Die Stadt sah davon ab, auf Details zur Situation Osakues einzugehen.

