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Amtsgericht LeverkusenBurscheider gibt sexuellen Missbrauch zu

4 min
Foto: Ralf Krieger

Bei der Sitzung wegen sexueller Missbrauchstaten in Burscheid war die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen.

Ein Mann hatte im Burscheider Carrera-Racing-Center Grenzen bei 13-jährigen Mädchen überschritten.

Sexuelle Gewalt findet oft in der Familie statt oder im Bekanntenkreis. So ist es auch im Burscheider Fall, der am Montag im Leverkusener Amtsgericht verhandelt wurde: Der Angeklagte war ein Bekannter der Großeltern des Mädchens, die den Missbrauch schließlich zur Anzeige brachten. Eine zweite junge Burscheiderin berichtete als Zeugin von nahezu gleichen Erfahrungen, die sie als 14-Jährige mit dem Mann gemacht hatte. Schockierend einerseits, aber aus der Logik eines Mannes, der Kontakt zu Teenagern sucht, nicht überraschend ist der Ort der ersten Übergriffe: das Carrera-Racing-Center vom Jugendzentrum Megafon. Das ist eine städtische Einrichtung, bei der Jugendliche und Erwachsene gemeinsame Zeit verbringen können.

Im Racing-Center soll der Mann aus Burscheid-Hilgen 2024 erstmals eine Grenze überschritten haben, als er auf einem Stuhl neben einem der Mädchen gesessen habe, so die Anklage: „Ich hätte dich gerne mal gevögelt“, habe er gesagt und ihr dann ihr aufs Gesäß gehauen. Die 13-Jährige erschrak. Wahrscheinlich aus Scham behielt das Mädchen diese Unverfrorenheit für sich und sprach erst mit niemandem darüber. Der Mann war schließlich ein Bekannter der Familie.

Das Maß bei ihr soll aber am 15. November 2024 voll gewesen sein. Wieder soll der Mann das inzwischen 14-jährige Mädchen im Racing-Center missbraucht haben. Als das Mädchen mit dem Gesicht zur Carrerabahn gestanden habe, habe der knapp 50-jährige Mann ihr von hinten am Gesäß herumgefummelt. Wieder erschrak sie wegen der für sie vollkommen unerwarteten Handlung, so die Anklage. Dem Hilgener soll bewusst gewesen sein, dass das Mädchen einen gleichaltrigen Freund hatte.

Junge Carrera-Fans traten in Burscheid gegen ältere Liebhaber der kleinen Rennautos an.

Ein Bild von der Burscheider Carrerabahn aus dem Archiv von 2023.

Auf der Fahrt nach Hause soll es für sie ernst und brenzlig geworden sein: Absprachegemäß sollte sie der Angeklagte bei den Großeltern abliefern, die in Leverkusen wohnen. Auf dem Beifahrersitz sitzend soll sie der Hilgener erst gefragt haben, ob sie auf ihn stehe. Ihr klares „Nein“ soll er ignoriert haben. Dann soll er dem Mädchen seine rechte Hand auf den Oberschenkel gelegt und sich mit den Fingern auf ihren Intimbereich zubewegt haben, was die 14-Jährige mit einer klaren Körpersprache beantwortet habe: Sie schob die Hand beiseite, worauf er ihre Hand ergriffen haben soll und sie auf seine Hose herübergezogen habe. Ihr Glück war, dass damit der Übergriff beendet gewesen sein soll.

Dieses Mal behielt sie die ungeheuerlichen Übergriffe des Bekannten der Großeltern nicht mehr für sich. Wie knapp sie vermutlich an einer Vergewaltigung vorbeigekommen ist, ist aus einem Chat ersichtlich, den sie nach dem Vorfall mit ihrem Freund hatte. Den Chat stellte sie den Ermittlungsbehörden zur Verfügung: Der Angeklagte habe gewollt, dass sie ihn küsse, er habe gefragt, ob sie Kondome dabei habe. Und: „Ich habe Angst.“ Es kam zur Anklage.

Wohl als Zeichen, dass der Angeklagte in einer funktionierenden Familie eingebettet sein soll, hörten sich seine Frau und der 16-jährige Sohn die Anklage an.

Der Angeklagte, ein Maschinenführer, der auch ein paar Stunden als Hausmeister arbeitet, folgte der Verhandlung mit hochrotem Kopf. In der Verhandlung, die zeitweise nicht öffentlich lief, übernahm er die volle Verantwortung, entschuldigte sich, gab sich zerknirscht, gab alles zu. Im Urteil brachte ihm das einen Nachlass ein. Weil der Mann keine Straftaten in den Akten hat und er sich änderungsbereit zeigte, wurde er nur verwarnt – aber unter strengen Auflagen: Er muss straffrei bleiben, muss Meldeauflagen einhalten, trägt alle Verfahrenskosten. An die missbrauchten Mädchen muss er Schmerzensgeld zahlen: 5000 Euro an die Hauptzeugin, 1000 an die zweite. Kommt er nur einer Auflage nicht nach, ist er vorbestraft.

Im Burscheider Racing-Center hat der Mann zwar noch kein Hausverbot, da wollte man bei der Stadt das Urteil abwarten, aber die Person sei gebeten worden, nicht mehr zu erscheinen, sagt eine Sprecherin. In den Räumen an der Höhestraße seien mindestens immer eine Betreuungsperson, meistens zwei anwesend..