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Amtsgericht LeverkusenDiese Frau darf nicht mehr zuschlagen

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Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen.

Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen. 

Das Amtsgericht gibt einer Angeklagten eine letzte Chance, ihre Aggressionen unter Kontrolle zu bekommen.

Wer denkt, dass es das einzige Geschäft von Richtern und Staatsanwälten ist, Straftäter zu verknacken, der liegt falsch. Oftmals müssen sie handeln wie Sozialarbeiter in einem Jugendzentrum mit Problemkindern.

So wie am Dienstag im Amtsgericht. Der Fall lag eigentlich klar auf der Hand. Eine Mitte 30 Jahre alte Frau wollte umziehen. Sie hatte online bei einem großen Autoverleiher einen Transporter gemietet. Als sie den am Schalter in Leverkusen abholen wollte, teilte man ihr lapidar mit, dass das Auto nicht zur Verfügung stehe.

Sie rastete aus und schlug so heftig gegen die Corona-Schutzscheibe aus Plexiglas, dass sie dem Mann hinter dem Schalter an den Kopf knallte: eine Körperverletzung, auch wenn der Mann nicht wirklich verletzt wurde. Noch etwas anderes soll sie dem Mann an den Kopf geworfen haben: Sie rief noch „Wichser“ und soll dann gegangen sein: Beleidigung.

Die Frau hat ihre Wut nicht im Griff

Eigentlich keine große Sache, aber die Frau steht unter Bewährung. Sie hatte vor einem Jahr ihre jugendliche Tochter derart verhauen, dass sie dafür vom Langenfelder Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, die zum Zeitpunkt der Attacke auf den Mann hinter der Scheibe noch nicht abgelaufen war. Was bei Männern sehr viel häufiger vorkommt, betrifft hier mal eine Frau. Im Gerichtssaal ist man sich einig: Diese Frau hat ihre Aggressionen nicht im Griff.

Der Staatsanwalt spricht sie streng an: „Warum machen sie da eigentlich so ein Theater? Sie riskieren alles. Wollen sie in den Knast?“ Die Frau verteidigt sich selbst, hat keinen Anwalt. Sie habe etwa 20.000 Euro Schulden, sagt sie, „Handyvertrag und so“. Aber sie habe jetzt eine regelmäßige Arbeit in einer Fabrik.

Eine Strafe wäre schädlich

Staatsanwaltschaft und Richterin stecken in einer Zwickmühle: Wem nützt es, wenn sie die Frau zu hart verurteilen, sodass sie ihre Langenfelder Bewährungsstrafe doch noch im Gefängnis absitzen muss? Sie verlöre die Wohnung, die Arbeit. Und die Tochter, mit der es inzwischen besser laufen soll, müsste vielleicht auf Staatskosten untergebracht werden.

Als der Staatsanwalt redet, verändert sich der Gesichtsausdruck der Angeklagten: Es sieht aus, als ob sie anfangen will zu heulen, aber sie hält sich. Ein Antiaggressionstraining kommt ins Gespräch. Zu dem Thema möchte die 16-jährige Tochter etwas sagen, sie sitzt im Zuschauerraum und meldet sich, wie in der Schule, indem sie den Finger in die Luft streckt: Ob sie was sagen dürfe? Die Richterin lässt es großzügig zu. Die Mutter, weiß die Tochter, habe versucht, an einem Antiaggressionstraining teilzunehmen, aber das hätte 2000 Euro gekostet und das könne sie sich nicht leisten.

Jetzt fehlt nur noch die Information, ob es das Training nicht auch günstiger gibt. Die Richterin hat für den nächsten Termin zum Glück einen Bewährungshelfer geladen. „Vielleicht ist er schon da“, sagt sie und verlässt den Saal 5, um nachzuschauen. Er steht vorm Haus. Für Überschuldete gibt es Rabatt, weiß er. Damit ist das Urteil klar: Die Frau bekommt eine Geldstrafe zur Bewährung und muss trainieren, nicht auszurasten. Und sie muss überhaupt straffrei bleiben.