Angebot an Badia Al ZeinLeverkusener Clanchef könnte für sechs Jahre ins Gefängnis

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Badia Al Zein Leverkusener Clan

Clanchef Badia Al Zein (rechts) winkt zum Prozessbeginn im Juni selbstbewusst in Richtung der Zuschauer.

Leverkusen – Lässt sich der Mammutprozess um die Mitglieder des Al-Zein-Clans abkürzen? Sieben von ihnen stehen nach der groß angelegten Razzia in Leverkusen-Rheindorf seit dem 15. Juni vor dem Landgericht Düsseldorf, unter anderem wird ihnen vorgeworfen, das Jobcenter Leverkusen um Sozialleistungen betrogen zu haben. Der Prozess ist bis Ende Januar terminiert.

Nun soll es mehrere Gespräche fernab der Hauptverhandlung gegeben haben, unter anderem ein Rechtsgespräch Ende Oktober. Vertreter der Verteidigung, der Staatsanwaltschaft und der Großen Strafkammer haben in einem Verständigungsgespräch gemeinsam ausgelotet, mit welchem Ergebnis der Prozess ausgehen könnte.

Al-Zein-Prozess: Voraussetzung ist ein Geständnis

Am Donnerstag wurde der Vorschlag der Kammer vom Vorsitzenden Richter zu Protokoll gegeben: Sollte der Clanchef Badia Al Zein ein Geständnis ablegen, stellt das Gericht in Aussicht, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Allerdings nur mit einer Meldeauflage, gegen Hinterlegung des Reisepasses und einer Sicherheitsleistung von 80.000 Euro. Bei ihm komme eine Freiheitsstrafe zwischen fünf Jahren und neun Monaten und sechs Jahren in Betracht, zusätzlich müsste er eine Wiedergutmachung von 5.000 Euro an ein Opfer zahlen, das er praktisch wie eine Geisel gehalten haben soll.

Auf die weiteren Familienmitglieder kämen bei Einlassungen Haftstrafen zwischen anderthalb Jahren und drei Jahren zu. Neben Betrug sind sie teils auch wegen Körperverletzung und Geldwäsche angeklagt. Bei dem Clanmitglied, dem vorgeworfen wird, „inkriminierte Gelder zur Finanzierung der Immobilie Auf der Grieße“ in Rheindorf eingebracht zu haben, sind laut Vorschlag zwischen anderthalb Jahren und einem Jahr und neun Monaten Haft vorgesehen, allerdings käme hier auch Bewährung in Betracht, so der Vorsitzende Richter am Landgericht. Es müsse aber ersichtlich werden, „aus welchen Straftaten die Beträge herrühren“.

Finanzielle Verhältnisse aufzeigen

Ein wichtiger Punkt, den der Richter am Donnerstag in Düsseldorf klarmachte, war, dass die Angeklagten ihre finanziellen Verhältnisse aufzeigen müssten. Es gehe nicht „um Heller und Pfennig“, hieß es als Replik auf Bedenken der Verteidiger, dass die „Zuordnung der Vermögensverhältnisse eine Herausforderung“ sei und dass die Mandanten nicht zu jedem Zeitpunkt mehr genau wüssten, über wie viel Geld sie wann verfügten. Es gehe um Mindesteinnahmen und durchschnittliche Vermögenswerte, betonte der Richter, und darum aufzuzeigen, dass sie nicht bedürftig gewesen seien – und Sozialleistungen zu Unrecht bezogen hätten.

Verteidigung und Angeklagten sollte der Vorschlag noch am Donnerstag zugehen. Sollten sie sich darauf einlassen, könnten die Geständnisse bis Ende Dezember durch sein, spekulierte der Vorsitzende Richter, und man könne dann noch vor Weihnachten über die Haftfrage entscheiden. Am 8. November geht der Prozess vorerst weiter.

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