Die Staatsanwaltschaft attestiert im Fall des mutmaßlichen Brandstifters von Küppersteg verminderte Schuldfähigkeit.
BrandstiftungLeverkusener soll in eine Klinik – nicht ins Gefängnis

Das Feuer in der Containersiedlung verursachte hohen Sachschaden.
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Der Richter dürfte sich fast überflüssig fühlen, wenn sich der Staatsanwalt und der Verteidiger eines Angeklagten in ihren Plädoyers so einig sind, wie im Fall desjenigen Leverkuseners, der seinen eigenen Wohncontainer angezündet haben soll. Wenn der Angeklagte dann noch sagt: „Ich schließe mich an“, ist die Sache klar.
Angeklagter war bereits 18 Mal in psychiatrischer Behandlung
Im Prozess gegen den Bewohner, der seine Matratze angezündet haben soll, hatte am vorletzten Tag zunächst aber der Gutachter, ein Psychiater, das Wort. Dass der Angeklagte erhebliche psychische Probleme hat, drängte sich Beobachtern im Verfahren immer wieder durch die Zeugenaussagen auf: Der Mann führte laut nächtliche Selbstgespräche, soll mit dem Spind geredet haben.
Er leide unter Eifersuchts- und Verfolgungswahn, zum Beispiel habe er sein damaliges Zimmer zerstört, weil er geglaubt habe, dass ihn seine Freundin durch den Fernseher beobachte. Dieser Ausraster kostete ihn damals den festen Wohnsitz, seither ist er obdachlos, weshalb er in der Container-Wohnanlage der Caritas gelandet ist. Das Leben in der Anlage, mit allen Problemen dort, das sei „Gift für die Krankheit“, sagt der Psychiater.
Der Angeklagte hat in seinem Erwachsenenleben 18 Aufenthalte in psychiatrischen Landeskliniken hinter sich. Meistens hat er sich aus eigenem Antrieb eingewiesen. Der Konsum von Amphetaminen („Speed“) und Cannabis beförderte die Probleme.
Am Tattag, erklärt der Psychiater, habe er sich seiner Ansicht nach in einer Psychose befunden: Er handelte, ohne dass er das selbst bis ins Letzte habe steuern können. Dennoch habe er gewusst, dass er mit dem Brand eine strafrechtlich relevante Tat begangen habe. Das wisse er, der die Tat abstreitet, auch heute.

Der Brand an der Heinrich-Claes-Straße am 1.8..2022 hat einen Großeinsatz ausgelöst.
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Ohne Behandlung der Krankheit ist eine Wiederholungstat wohl nicht ausgeschlossen. Für seine Strafe sei es wichtig, dass er seine Krankheit vollkommen akzeptiere. Da zeigt der Angeklagte eine seiner seltenen Reaktionen und nickt, sonst sitzt er still und mit zugekniffenem Mund da und hört aufmerksam zu, aber wie soll sich jemand verhalten, dessen persönliche Kranken- und Kriminalitätshistorie im Gerichtssaal ausgebreitet wird?
Der Gutachter rät zur Unterbringung in einer Klinik. Dem schließt sich der Staatsanwalt an, der nach der Beweisaufnahme keinen Zweifel an der Urheberschaft des Leverkuseners am Feuer hat. Er attestiert ihm aufgrund der Krankheit eine verminderte Schuldfähigkeit.
Der Angeklagte nickt und akzeptiert seine Einweisung
Der Verteidiger wendet sich im Plädoyer an den Angeklagten. Für den Anwalt gibt es keinen Grund mehr, an der Brandstiftung durch seinen Klienten zu zweifeln: „Wir müssen den Dingen ins Auge sehen, es gibt keinen Grund, weshalb die Zeuginnen sie belasten sollten.“ Auch er erklärt, dass er eine Unterbringung in einer geeigneten Klinik für das Beste hielte.
Wenn die Behandlung gut verlaufe, könne der Angeklagte in einem Jahr auch wieder frei sein. Das Schlusswort gehört dem Angeklagten. Nachdem der sich mit seiner Einweisung einverstanden erklärt, beendet sein Anwalt die Sitzung mit einem freundlich-festen Schlag auf dessen Schulter. Das Urteil fällt in der kommenden Woche.
