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Dünnhäutigkeit der Verwaltungsspitze

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Erhard Schoofs ist Mitglied des Stadtrats in Leverkusen. Er hat einen „Drohbrief“ von der Verwaltungsspitze erhalten.

Zu „Stadtspitze will Schoofs anzeigen“ vom 17. Januar Ich muss dem Kommentar von Thomas Käding mehr als zustimmen. Es ist schon ein Unding von OB und den Beigeordneten, einem sehr oft kritischen und im Dialog nicht immer feinsinnigen, gewählten Mitglied und Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat, Strafanzeigen und Schadensersatzforderungen auf dem Briefpapier der Stadt Leverkusen für seine Äußerungen anzukündigen oder anzudrohen. Wenn strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, ist es zu benennen und durch die staatlichen Institutionen zu prüfen. Eine vorherige Feststellung durch OB und die Beigeordneten verbietet sich in ihrem Amt von selbst. Zudem können diese für die Ihnen untergeordneten Mitarbeiter einen entsprechenden Rechtsschutz auf dem Briefkopf der Stadt Leverkusen ja erklären. Für Ihre eigenen Persönlichkeitsrechte dürfte der Briefkopf als quasi Stellungnahme der Stadt Leverkusen nicht verwendet werden.

Zudem gilt auch für Herrn Schoofs bis zum rechtskräftigen Gerichtsurteil die Unschuldsvermutung. Es stellt sich auch die Frage, warum OB und alle Beigeordneten zusammen dieses Schreiben verfasst haben und nicht schon vorher in ihrem Geschäftsbereich oder bei etwaigen eigenen Persönlichkeitsverletzungen dagegen vorgegangen sind. Bestand die Befürchtung ansonsten, isoliert zu sein?

Der Rat – und somit auch Herr Schoofs – berät und prüft die Vorlagen der Verwaltung und somit auch der Geschäftsbereiche der Dezernenten. Dass im Hinblick auf halbierten Gewerbesteuersatz und Haushaltsplan bei geheim gehaltenen Zusagen ominöser Dritter oder aufzustellenden Bauplänen in Grünbereichen kritische Nachfragen und Akteneinsicht insbesondere von Herrn Schoofs kommen und gefordert werden, um das Mandat auch dem Wähler gegenüber ordnungsgemäß auszuüben, macht ihn nicht zum Querulanten. Zudem hat der Rat eine Geschäftsordnung für die Sitzungen, die bei strafrechtlich relevantem Verhalten anzuwenden ist. Versucht man hier kritischen Stimmen einen Maulkorb zu verpassen?

Solange die Unschuldsvermutung gilt, sollten alle Ratsmitglieder, egal welcher Partei, auch im eigenen Interesse hier Stellung beziehen. Sollte sich herausstellen, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten von Herrn Schoofs vorliegt, sondern nur Dünnhäutigkeit der Verwaltungsspitze, wäre eine Abberufung bzw. keine Wiederwahl der Initiatoren eine Option des Rates, um sich gegen diese Form der Einflussnahme für die Zukunft zu wehren.

THOMAS GESSNER, LEVERKUSEN