FeuerwehrGutachten hält Leverkusener 150-Millionen-Wache im Landschaftsschutz für machbar

Lesezeit 3 Minuten
Feuerwache Nord: Landschaftsschutzgebiet auf den Heunen, Hauweg, Bauer Wilfried und Matthias Schlieper.

Hier soll nach dem Willen der Stadt die Feuerwache Nord entstehen: im Landschaftsschutzgebiet auf den Heunen.

Die von der Stadt bestellte Machbarkeitsstudie für die Feuerwache Auf den Heunen hält das Projekt für machbar, mit Einschränkungen

Die von der Stadt in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zur Feuer- und Rettungswache Auf den Heunen kommt erwartungsgemäß zu dem Ergebnis: Die von der Verwaltung gewünschte Feuerwache auf dem höchst umstrittenen Grundstück erscheint den Gutachtern im Großen und Ganzen machbar. Allerdings werden Nachprüfungen fällig. Die Gutachter erwähnen aber auch die von Naturschutzverbänden kritisierte Vernichtung von Lebensräumen und Umwelt: „Für die Belange des Umweltschutzes ist im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.“

Kosten für die Feuerwache im neunstelligen Bereich

Die Kosten der Wache beziffert das Gutachten auf 108 bis 150 Millionen, Stand Februar 2024. Das Gelände, das die Verwaltung für die Wache ausgesucht hat und das die Mehrheit im Rat als Baugrund für die 30.000 Quadratmeter große Wache akzeptiert hat, gehört bisher nur zum Teil der Stadt. So wie die Dinge derzeit liegen, muss die Stadtverwaltung den Landwirt Schlieper enteignen; er will nicht verkaufen, das Land liegt direkt an seinem Hof und ist deshalb besonders wertvoll für ihn. Die Gutachter schreiben: „Bei der Errichtung einer Feuerwache muss das bestehende, die Belange des Enteignungsbetroffenen überwiegende öffentliche Interesse nicht aufwendig begründet werden.“

Bisher fehlt es an der Solinger Straße an jeglicher Infrastruktur. Die   Schmutzwasserentsorgung müsse aus topografischen Gründen über eine Druckleitung mit einer Pumpstation auf dem Grundstück erfolgen. Die Leitung soll über die Solinger Straße verlaufen und die Autobahn 3 an der Brücke überqueren und nach mehreren hundert Metern an der Reusrather Straße in die vorhandene Opladener Kanalisation einmünden. Aufgrund der Länge der Druckleitung sei eine „Nachblasstation“, eine weitere Pumpe erforderlich. Machbar sei das aber.

Ein Punkt, der von den Kritikern besonders beachtet wird, ist die Lage der geplanten Feuerwache. Sie läge im bedeutendsten nächtlichen Kaltluftstrom, der von Osten nach Rheindorf zieht. Hier kommt der Gutachter auf Grundlage von Berechnungen zum Ergebnis, dass „signifikante Auswirkungen auf den Kaltluftvolumenstrom über die Plangebietsgrenzen hinaus [...] nicht auftreten“. Im direkten Umfeld der Wache hat man dagegen Temperaturerhöhungen berechnet.

Erheblicher Verkehrslärm wegen der nahen A3

Die Schutzwürdigkeit der Böden, die bei einem Bau der Wache verloren gehen würden, sei als hoch zu bewerten, auch wenn bei ersten Sondierungen keine besonders wertvolle Parabraunerde gefunden wurde. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestünden keine Bedenken, auch wenn man das Wasserrückhaltevermögen im südwestlichen Untersuchungsgebiet als hoch einstufe, den Wert dieser Böden also als hoch bewerte.

Das Land ist zwar eine Wiese, aber es ist laut dort: Wegen der Nähe zur Autobahn 3 und der Solinger Straße sei der Verkehrslärm „erheblich“, man will das mit passivem Schallschutz in den Griff bekommen. Etwaiger Gestank vom Champion-Hof sei kein Problem, selbst, wenn der die Produktion steigere. Die Solinger Straße soll eine Ampel bekommen, damit die Wagen der Feuerwehr sicher aus der Wache herausfahren können, ein neuer Linksabbieger wird notwendig, der dürfte die Straße breiter machen.

Die Gutachter benennen auch den Pferdefuß der gesamten Planung: Eine Feuerwache sei ausnahmsweise im Grünen zulässig, aber nur, wenn kein geeigneter Standort im Siedlungsraum gefunden werden könne. Dass es aber andere geeignete Standorte gibt, mit dem Argument wollen die Naturschutzverbände maßgeblich ihre angekündigte Klage begründen.

KStA abonnieren