Finanzamt LeverkusenSo wird die Grundsteuerreform vor Ort umgesetzt

Das Finanzamt Leverkusen muss in diesem Jahr alle Grundeigentümer befragen, um die Werte ihrer Grundstücke zu ermitteln.
Copyright: Ralf Krieger
Leverkusen – Im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform, die vom Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil im Jahr 2018 zwingend vorgegeben worden ist, wird der Wert von Grundstücken neu ermittelt. Das oberste deutsche Gericht hatte festgestellt, dass der Wert vor allem bebauter Grundstücke über Jahrzehnte hinweg nicht mehr geprüft und den tatsächlichen Marktwerten angepasst worden war.
Dies soll nun nachgeholt werden, ohne dass es insgesamt zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens in den Kommunen kommt. Neben land- und forstwirtschaftlichen Betrieben werden die Werte ermittelt für unbebaute Grundstücke, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum, Teileigentum, Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte und sonstige bebaute Grundstücke.
Dazu müssen Grundstückseigentümer im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei ihrem Finanzamt abgeben. Alle Fragen zu diesem Verfahren müssen direkt an das Finanzamt gestellt werden, die Stadtverwaltungen können dazu keine Auskunft erteilen. Unter 0214/89280-1959 ist beim Finanzamt Leverkusen dafür eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet worden, die montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar ist.

Bis Ende Oktober müssen die Feststellungserklärungen der Grundeigentümer beim Finanzamt eingegangen sein. Allerdings auf digitalem Wege.
Copyright: Ralf Krieger
Ab Mai werden individuelle Informationsschreiben an alle Grundstückseigentümer mit den jeweiligen Daten und Informationen verschickt, die der Finanzverwaltung verfügbar sind. Das sind Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Die Angaben sollen Eigentümerinnen und Eigentümern bei der Erstellung der Feststellungserklärung helfen. Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit darin übertragen werden.
Diese Erklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital beim Finanzamt abzugeben. Zuständig ist jeweils das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt. Die Abgabe ist ab dem 1. Juli über das Online-Finanzamt Elster möglich, ein hierfür notwendiges Benutzerkonto kann unter www.elster.de beantragt werden. Falls ein Benutzerkonto bereits genutzt wird, zum Beispiel aufgrund der Einkommensteuererklärung, kann dieses genutzt werden.
Das könnte Sie auch interessieren:
Bis Ende 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Vom 1. Januar 2025 an ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die Grundsteuer, deren Hebesatz Städte und Gemeinden weiterhin autonom festlegen.
Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotlines der Finanzämter finden sich auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.