Nach der Reform des Wahlrechts durch die Ampel-Koalition sieht der Verein Mehr Demokratie neue Chancen, die Fünf-Prozent-Hürde zu kippen.
Fünf-Prozent-HürdeLeverkusener klagt gegen Sperrklausel bei Bundestagswahl

Der Bundestag in Berlin
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Der Leverkusener Alexander Trennheuser will Verfassungsbeschwerde gegen die Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl einlegen. Sie besagt, dass nur Parteien in den Bundestag einziehen, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereint haben. Trennheuser ist Bundesgeschäftsführer des Vereins Mehr Demokratie mit Sitz in Bonn.
Die Verfassungsbeschwerde ist als Bürgerklage angelegt und daher offen für weitere Beschwerdeführer. Trennheuser wirbt für Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde. Er argumentiert, dass nach der Reform des Bundestagswahlrechtes durch die Ampelkoalition die Fünf-Prozent-Hürde nicht mehr zu begründen sei. Denn das neue Wahlrecht, das die Berliner Koalitionsregierung Mitte März mit ihrer Mehrheit im Bundestag durchsetzte, sieht vor, dass die Grundmandatsklausel entfällt.
Sie besagte, dass Parteien auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie zwar weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erzielten, aber mindestens drei Direktmandate errangen. Im aktuellen Bundestag trifft das auf die Fraktion der Partei Die Linke zu, die bei 4,9 Prozent Zweitstimmen drei Direktmandate bekam. Ohne diese Klausel, aber mit fortbestehender Fünf-Prozent-Hürde gibt Trennheuser zu bedenken, dass Millionen bei der kommenden Bundestagswahl abgegebene Stimmen faktisch keinerlei Auswirkung auf die Zusammensetzung des Parlaments haben könnten. Der Verein Mehr Demokratie will die Klageschrift im Oktober einreichen. (ps)