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Kurz vor LeverkusenIm Zug zu laut – dann gab es Pfefferspray

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Der Eingang zu einem Saal im Amtsgericht Leverkusen

Der Eingang zu einem Saal im Amtsgericht Leverkusen

Weil es einer Leverkusenerin im Zug zu laut war, ließ sie einen Stoß Pfefferspray entweichen – und kam vor Gericht.

Viele Frauen tragen ein Pfefferspray mit sich, weil sie hoffen, dass sie sich im Ernstfall damit verteidigen können. Aber nicht immer wird es auch zur Selbstverteidigung genutzt: Eine 57 Jahre alte Leverkusenerin, die offenbar mit einem leicht zu reizenden Nervenkostüm ausgestattet ist, war vom Lärm mehrerer junger Frauen in der Regionalbahn 48 derart genervt, dass sie kurz vor dem Bahnhof Manfort ihr Spray einsetzte. Dieser Druck auf ihre Pfefferspraydose, angeblich in Richtung der Frauen, brachte ihr eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung ein, die am Dienstag vor dem Amtsgericht verhandelt werden sollte. Mit zur Verhandlung stand eine Drohung gegen eine andere Frau. Diese Szene spielte sich in der Birkenbergstraße ab. Beide Vorfälle, die die Staatsanwältin in der Anklage vorliest, spielten sich 2025 ab.

„Gleich bekommt ihr was zu lachen“, zog die Angeklagte das Pfefferspray

Zunächst bekommt die Angeklagte Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern. Sie sei mit einer Freundin in der RB 48 von Köln nach Manfort unterwegs und schwer genervt gewesen von einer Gruppe Mädchen, die in einer Vierer-Sitzgruppe im Zug saßen.  „Die haben die ganze Zeit laut gelacht.“ „Bitte seien sie etwas leiser“, will die Rentnerin zu den Mädchen gesagt haben. „Ich konnte nicht mal verstehen, was meine Freundin neben mir gesagt hat. Dann wurden die noch lauter.“ „Aber wir lachen nur“, hätten die Mädchen erwidert.

Der Angeklagten schwoll jetzt offenbar der Hals: „Gleich bekommt ihr was zu lachen!“, will sie gesagt haben, dann habe sie das Pfefferspray gezogen, und, nach eigener Erinnerung, einen Stoß des Reizgases auf den Boden im Waggon abgesprüht haben. „Das war scheiße, ich weiß. Ich habe denen nicht ins Gesicht gezielt, sondern auf den Boden! Ich habe noch nie Körperverletzung begangen, Körperverletzung liegt mir nicht!“, sagt sie und dabei fließen ein paar Tränen. Eine der Frauen hatte gerötete Augen, das beweist ein Foto. Ernsthafte Verletzungen hatte sie anscheinend nicht.

Bei der Situation in der Birkenbergstraße sei sie von einer Frau gefilmt worden, während sie sich auf der Straße mit einem Bekannten unterhalten habe. Es fielen Worte aus der Schublade der etwas härteren Beleidigungen, etwa „Schlampe“, dann folgten Bedrohungen.

Der Anwalt Robert Stach wollte gleich zu Beginn seine Mandantin ins rechte Licht rücken. Sie ist offenbar heroinsüchtig, aber laut ihrem Anwalt ist sie seit Jahrzehnten konsumfrei und befindet sich schon Jahre im Methadonprogramm. Durch den Konsum gebe es jedoch gewisse „Impulsprobleme“ bei ihr. Ein Mitarbeiter der Drogenhilfe sagte, die Frau werde in Krisensituationen auch mal psychosozial betreut.

Um die Sachverhalte ganz aufzuklären, fehlten Zeugen. Zwar waren sich der Anwalt und die Richterin einig, dass man das Verfahren gegen eine kleine Geldzahlung einstellen könne, um sich so die ganze Beweisaufnahme zu sparen und die Sache vom Tisch zu haben.

Die Rentnerin mit den schlechten Nerven ist keine Intensivtäterin, zeigt auch das Bundeszentralregister, in dem Straftaten aufgelistet werden. Alleine die junge Staatsanwältin konnte nicht über ihren Schatten springen, weshalb es jetzt einen nächsten Termin geben soll. Der Terminkalender des Gerichts ist gut gefüllt. Die Sitzung wird erst nach Rosenmontag 2027 stattfinden. Dann aber mit Zeugen und allem, was dazugehört.