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Von Leverkusen nach MarokkoEntzieht sich ein mutmaßlicher Vergewaltiger seinem Prozess?

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Im Landgericht. Foto: Ralf Krieger

Ein Saal im Landgericht Köln. 

Ist der mutmaßliche Vergewaltiger Mustafa J. wirklich krank, oder will er sich nach Marokko absetzen?

Wie krank ist der angeklagte Leverkusener Mustafa J. in Marokko wirklich? Kann das Gericht glauben, was auf dem Attest eines marokkanischen Arztes steht, oder will sich der mutmaßliche Vergewaltiger so lange vor der Verhandlung drücken, bis der Prozess irgendwann neu aufgerollt werden muss, oder will er sich ins Ausland absetzen? Denn Unterbrechungen einer Gerichtsverhandlung dürfen normalerweise nicht länger als drei Wochen dauern, bei Krankheit geht es unter Umständen länger. Die Regeln im Strafprozess dazu sind kompliziert. Sollte klar sein, dass Mustafa J. der Verhandlung absichtlich fernbleibt, kann auch ohne ihn weiterverhandelt werden.

Seit Ende April wird am Kölner Landgericht gegen den Leverkusener Mustafa J. verhandelt; alle Zeugen, Gutachten müssten erneut geladen werden, falls der Prozess wegen der Fehlzeiten platzt. Mustafa J. soll die zum Tatzeitpunkt minderjährige Nadine L. (Namen geändert) vergewaltigt, sexuell genötigt, misshandelt und schwer verletzt haben. Das soll sich vor neun Jahren vor allem in der Hamberger Straße in Lützenkirchen abgespielt haben.

Wegen der Verzögerung ist die Lage ernst. Die Richterinnen und die zwei Rechtsanwälte von Mustafa J. berieten am Montag fast eine Stunde hinter verschlossenen Türen. Und sie einigten sich wohl darauf, dass er ein ausführliches, glaubhaftes Attest beibringen muss. Der Angeklagte sei in Marokko verletzt, sagt einer seiner zwei Anwälte.