Laufender Motor bei TransporternMehr Komfort – oder doch bessere Luft in Leverkusen

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Geldtransporter parken in der Stadtmitte häufig bei laufendem Motor. So läuft die Klimaanlage weiter.

Geldtransporter parken in der Stadtmitte häufig bei laufendem Motor. So läuft die Klimaanlage weiter.

Leverkusen – An Tagen wie diesen, an denen es garantiert nicht regnet, fahren viele auf dem Rad oder dem Motorrad in die City. An diesen Hitzetagen werden die Abstellmöglichkeiten knapp. Zum Beispiel in der Sackgasse zwischen der Deutschen Bank, dem Kinopolis und der Rathaus-Galerie. Vor allem Radfahrern stinkt, dass in der schlecht belüfteten, an drei Seiten geschlossenen Häuserschlucht nahezu stündlich Geldtransporter stehen. Fast alle lassen beim Warten den Dieselmotor laufen, teils über lange Zeit. Fast alle – denn es gibt keine Vorschrift, dass das sein muss, ergab ein Anruf bei einem Geldtransportunternehmen.

Die Geldtransporter sind besonders gesichert, die Fenster aus Panzerglas lassen sich nicht öffnen. Man kann kaum mit den Fahrern reden. Auf die Bitte, den Motor auszumachen, reagieren sie manchmal. Einer hielt einen laminierten Zettel hoch, dass er den Motor aus Sicherheitsgründen laufen lassen müsse, offenbar ist die Bitte ums Ausschalten ihm nicht neu gewesen. Auch ein Pressesprecher bei Kötter nannte einerseits Sicherheitsgründe. Das ist aber unschlüssig, denn die Transporter parken stets vorwärts in der Sackgasse ein: Wer unter Umständen schnell weg muss, parkt grundsätzlich rückwärts ein.

Die Firma Kötter gibt aber noch einen Hinweis: Die Klimaanlage leiste in Hitzeperioden einen Beitrag zu adäquaten Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter. Wegen der Stahlpanzerung, nicht zu öffnender Fenster schnelle die Innentemperatur binnen kürzester Zeit in nicht zumutbare Höhen. In diesen Ausnahmesituationen dürfen die Mitarbeiter entscheiden, dass sie auch bei geringerer Gefährdungslage den Motor laufen lassen, so der Sprecher. Kurz: Damit die Mitarbeiter drinnen nicht schwitzen, müssen die Leute draußen husten.

Was den Geldtransportern aus Arbeitsschutzgründen erlaubt ist, darf aber noch lange nicht jeder Privatmann. Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung verbietet ausdrücklich das sinnlose Laufenlassen von Motoren: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen…“. Wie immer bleibt Spielraum. Was ist unnötig? Wenn ein Polizist entscheidet, es sei unnötig, dass die Klimaanlage laufen muss, weil die Freundin zu schwitzen droht, kostet das zehn Euro Bußgeld. Wenn der Oma der Kollaps droht, weil sie lieber im Auto wartet, als dass sie in den gekühlten Saturn mitkommt, bleibt man da straffrei?

In einem Fall sollte man sich aber die Zeit nehmen, den Motor auszuschalten, denn sonst wird es viel teurer: Wenn das Handy klingelt oder eine Mitteilung beantwortet werden muss, reicht es nicht, am Straßenrand anzuhalten und das Gerät ans Ohr zu nehmen oder eine Antwort zu tippen. Wer seinen Motor in diesem Fall nicht ausgeschaltet hat, riskiert 100 Euro Bußgeld und einen Punkt, egal ob Geld-, Freundin- oder Oma-Transport.

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