Urteil in Leverkusen43-Jähriger ließ sich Nacktbilder von Mädchen schicken

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Kinderpornografie Symbolbild

Eine Ermittlerin der Polizei sichtet zu Ermittlungszwecken kinderpornographische Bilder. (Symbolbild)

Leverkusen – Bereits 2018 stand Daniel I. (alle Namen von der Redaktion geändert) wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor Gericht – damals wurde er von diesem Vorwurf freigesprochen. Der heute 43-Jährige war nach dem Scheitern seiner neunjährigen Beziehung wieder auf der Suche nach seiner großen Liebe – bei minderjährigen Mädchen.

Daniel I. trat Whatsapp-Gruppen bei, zu denen sich Singles ab 14 Jahren hinzufügen lassen konnten. I. selbst gab sich als eine andere Person aus: als 16-jährigen Jungen. Über den Messenger kam er schließlich in Kontakt mit der 14 Jahre alten Jana P., mit der er über Monate Nachrichten austauschte. Irgendwann fragte der Lützenkirchener die Minderjährige nach Nacktbildern – und sie schickte ihm diese bereitwillig.

Angeklagter: Die Konsequenzen bewusst ausgeblendet

„Ich war mir der Konsequenzen bewusst, aber ich habe sie einfach ausgeblendet. Ich habe mich einfach sofort in ihren Charakter verliebt“, sagt der Angeklagte am Donnerstag beim Prozess gegen ihn wegen des Erwerbs, der Verbreitung und des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften am Amtsgericht Leverkusen.

Nach kurzer Zeit meldete sich I. auf der Plattform „Knuddles“ an. Dabei hielt er sich, wieder mit einem falschen Account, hauptsächlich in Flirt-Kanälen auf, in denen er auch die 14-Jährige Nina V. kennenlernte. Seiner Aussage zufolge schrieb sie ihn an, da sie davon ausging, dass er 16 Jahre alt war. Auch hier wurden viele Nachrichten ausgetauscht, einschließlich Nacktbilder.

Der Angeklagte gibt wiederum an, er habe gewusst, wie jung das Mädchen war, er habe diese Tatsache jedoch aufgrund seiner Gefühle ausgeblendet. Beim Prozess wird klar: Das Mädchen gab bei der Befragung an, dass sie ein Jahr und vier Monate mit Daniel I. – oder vielmehr seiner falschen Identität – zusammen gewesen sei, obwohl sie sich nie persönlich kennenlernten.

Zwölfjährige schickte Nacktbilder

Beim letzten am Donnerstag verhandelten Vorfall handelte es sich um ein zwölfjähriges Mädchen, dass I. auch über das Internet kennenlernte. Auch hier gab es einen Austausch von Nacktbildern zwischen dem Mädchen und dem 43-Jährigen, der sich erneut eine andere Identität verschaffte. Zu einem Treffen zwischen Daniel und den Mädchen kam es nie.

Bei der Befragung der Betreuerin des Angeklagten wird klar: Daniel I. leidet unter kognitiven Einschränkungen und wohnt bereits seit seinem 18. Lebensjahr in einer betreuten Einrichtung. „Es handelt sich hierbei um einen Menschen in dem Körper eines Mannes und mit der Denkfähigkeit eines Kindes“, erklärt anschließend der Richter. Im Laufe seines Lebens habe er einige Male seine Wohnorte wechseln müssen.

I. besitzt keine vollständige Verfügung über sein Geld, da er nicht in der Lage ist, mit diesem entsprechend sorgsam umzugehen. In den letzten Jahren hat er unterschiedliche kleinere berufliche Tätigkeiten ausgeführt, die wegen verschiedener Vorfälle seitens der Arbeitgeber jedoch stets beendet wurden.

Kein Problem der sexuellen Befriedigung

Zum Abschluss der Anhörung stellt der Richter der Betreuerin die Frage, ob sie glaube, dass Daniel I. die Taten aufgrund pädophiler Neigungen vollzogen habe. Ihr klare Antwort: Nein. Sie glaube auch, dass dem Angeklagten eine Inhaftierung nicht weiterhelfen würde, da die Ursache des Problems nicht in der sexuellen Befriedigung liege.

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Nach 50 Minuten kommt der Richter zum Urteil: Daniel I. wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Der verurteilte Daniel I. muss sich außerdem in eine strenger betreute Wohngruppe begeben und mit einer Therapie anfangen. Er darf im Internet auf keine Art und Weise mit Kindern in Kontakt treten. Hält er sich nicht daran, muss er ins Gefängnis.

Sein Urteil begründet der Richter mit der Tatsache, dass der Lützenkirchener sich zu den Taten schuldig bekannt habe. Dieser sei er sich bewusst gewesen, habe jedoch aufgrund seiner kognitiven Einschränkungen nicht richtig handeln können. Stattdessen habe die Suche nach einer Beziehung auf Augenhöhe im Vordergrund gestanden. Hinzu komme: Die Mädchen seien zum Verschicken von Nacktbildern weder gezwungen noch überredet worden, sondern hätten dies aus freien Stücken heraus getan.

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