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Abschiebung aus LeverkusenKinderschutzbund fordert Menschlichkeit von Verwaltung und  Oberbürgermeister

Die Abschiebung der Leverkusener Familie Rouf bewegt weiter die Menschen

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Am Freitag, 16. Oktober, wurden die Mutter und minderjährige Kinder der Familie Rouf in diesem Auto zur Abschiebung gefahren. Die scheiterte vorerst, aber eine volljährige Tochter und der Vater mussten ausreisen.

Am Freitag, 16. Oktober, wurden die Mutter und minderjährige Kinder der Familie Rouf in diesem Auto zur Abschiebung gefahren. Die scheiterte vorerst, aber eine volljährige Tochter und der Vater mussten ausreisen.

Die Kritik an der Abschiebung einer Abiturientin und ihres Vaters durch Beschluss des Leverkusener Ausländeramts ebbt nicht ab. Solidaritätsbekundungen, Hilfsangebote und viele Leserzuschriften zeigen, dass viele Menschen das Vorgehen der Behörde verurteilen. Der Leverkusener Kinderschutzbund meldete sich jetzt mit einer offen verbreiteten Stellungnahme zu Wort, die an den Leverkusener Oberbürgermeister Stefan Hebbel als Verwaltungsleiter adressiert ist.

Das kaputte Türblatt an der Wohnungstür der Familie Rouf aus Sri Lanka nach der Abschiebung.  Bild: Ralf Krieger

Das von der Ausländerbehörde eingeschlagene Türblatt an der Wohnungstür der Familie Rouf aus Sri Lanka am Tag der teilweise durchgezogenen Abschiebung.

Der Kinderschutzbund fragt angesichts der vom Leverkusener Ausländeramt betriebenen Abschiebung der Familie Rouf nach Sri Lanka, welchen Stellenwert humanitäre Erwägungen bei solchen Entscheidungen haben. Seine Forderung: „Wir appellieren an die politisch und behördlich Verantwortlichen, innezuhalten, die menschlichen Folgen dieser Entscheidung ernst zu nehmen und alle rechtlich möglichen Wege zu prüfen, um der Familie eine Perspektive zu eröffnen und der Tochter den Abschluss zu ermöglichen, für den sie so hart gearbeitet hat.ׅ“

Die Familie wurde morgens von der Abschiebung überrascht

Die Tochter Ramla steht ein halbes Jahr vor ihrer Abiturprüfung am Ferdinand-Franz-Wallraf-Gymnasium in Köln-Buchheim. Sie ist das einzige volljährige Kind der Familie. Am 16. Oktober 2026 wurden sie und ihre Familie morgens zu Hause von Beamten aus der Opladener Wohnung geholt und unverzüglich gemeinsam mit ihrem Vater abgeschoben. Beide sind in Sri Lanka bei Verwandten untergekommen.

Die Mutter und die minderjährigen Geschwister entgingen der Abschiebung vorerst, weil der 15-jährige Sohn mithilfe von Unterstützerinnen von der Behörde unbemerkt ins Kirchenasyl genommen werden konnte. Das Asyl hat er wieder verlassen können. Der Leiter des Kirchenasyls in Duisburg soll einen Anruf vom Leverkusener Sozialdezernenten Alexander Lünenbach bekommen haben. Der habe ihm sein Wort gegeben, dass die Abschiebung der Mutter und der Kinder nicht vor der Ratssitzung plötzlich doch noch durchgezogen werde. Für den kommenden Montag, 2. November, ist für 16 Uhr eine Sonder-Ratssitzung zur Sache in Leverkusen anberaumt worden.

Der Kinderschutzbund schreibt: Integration dürfe nicht nur in wohlklingenden Sonntagsreden gelobt werden: „Was wurde diesen Kindern und Eltern gesagt? Dass sie sich integrieren sollen, aber trotzdem jederzeit alles verlieren können? Dass sie lernen, sich anstrengen und Teil unserer Gesellschaft werden sollen, ihre Zukunft aber nicht zählt, wenn eine Entscheidung dagegen ausfällt? Und was sagen wir ihren Mitschülerinnen und Mitschülern, ihren Lehrkräften und all den Menschen, die diese Familie ins Herz geschlossen haben?“

Aus Sicht des Kinderschutzes gehe es ums Kindeswohl, um Würde, Bildung, familiären Zusammenhalt und damit um weit mehr als eine aufenthaltsrechtliche Entscheidung. Besonders erschütternd sei, dass sich die Härtefallkommission des Landes NRW für ein Bleiberecht ausgesprochen haben soll und die Abschiebung dennoch erfolgt sei. Die Leverkusener Verwaltung hat die Entscheidung für die Abschiebung wiederholt damit begründet, dass sie sich genau an die Gesetze und Vorschriften gehalten habe. Das Kölner Verwaltungsgericht hat diese Haltung in einem Urteil als rechtlich korrekt bewertet.

Ein Rechtsstaat brauche Regeln, aber er dürfe niemals vergessen, dass hinter jeder Akte Menschen stehen, so der Kinderschutzbund. „Wir erwarten, dass humanitäre Gründe ernst genommen werden und dass die Folgen für die betroffenen Kinder nicht hinter bürokratischen Abläufen verschwinden.“

Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention regelt den Vorrang des Kindeswohls. Der Artikel sei das Herzstück der Konvention, so der Kinderschutzbund. Eine Gesellschaft zeige ihren wahren Charakter nicht daran, wie sie mit den Starken umgehe, sondern wie sie die behandle, die auf Schutz und Unterstützung angewiesen seien.

„Was nützen uns all die Worte über Integration, Zusammenhalt und Menschlichkeit, wenn wir junge Menschen, die genau das gelebt haben, in einer ihrer verletzlichsten Lebensphasen alleinlassen?“, so der Kinderschutzbund, eine Familie sei mehr als ein Aktenzeichen. Ein Kind mehr als ein aufenthaltsrechtlicher Status. Menschlichkeit müsse sich dann zeigen, wenn es darauf ankomme.


Mahnwache und Gespräch

Im Landtag gebe es viel Interesse an den Leverkusener Abschiebefällen. Zu einem Informationsgespräch zu Abschiebefragen in Leverkusen und vor allem zu der kritisierten Methode seien am Montag, 26. Oktober, alle Fraktionen, abgesehen von CDU und AfD zusammengekommen, sagt Marianne Arndt. Die katholische Gemeindereferentin aus Köln-Kalk ist eine Unterstützerin der Familie Rouf. Für Samstag, 10.30 Uhr, sei im Pfarrsaal Sankt Elisabeth, Kölner Straße 139, ein moderiertes Gespräch mit der Familie geplant. Während der Ratssitzung am Montag, 2. November, 16 Uhr, soll auf dem Vorplatz eine Mahnwache für Menschlichkeit abgehalten werden. (rar)