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Vor GerichtAngeklagter muss 2000 Euro Strafe für Hitlergruß beim Hitdorfer Karnevalszug zahlen

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Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen.

Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen.

Im Karneval wird ein derbes Wort schonmal geduldet, aber der Hitlergruß ist und bleibt strafbar.

Einen Karnevalszug hatte der Solinger Angeklagte Ronny A. (Name geändert) noch nicht erlebt, deshalb fuhr seine Freundin am 17. Februar 2023 mit ihm nach Hitdorf zum Zug. Beim Ausflug dabei war ein Kind. Man steht am Hitdorfer Zug dicht gedrängt. Der Vorwurf, wegen des sich Ronny A. nun vor Gericht verantworten muss, lautet auf „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“; der etwa 50-jährige Mann soll beim Zug mehrmals „Sieg Heil!“ und Ähnliches gerufen und den rechten Arm zum Hitlergruß gehoben haben.

Einen Anwalt hatte sich der Mann nicht genommen, er redete selbst und stritt erstmal die Tat an sich ab: „Der Vorwurf stimmt nicht!“, sagte er. Viel mehr hatte er zu seiner Verteidigung nicht aufzubieten. Der Richter blätterte in den Papieren, blickte den Mann an und sagte: „Wenn ich in die Akte gucke, scheint das aber doch zu stimmen.“

Leverkusen: Angeklagter soll Hitlergruß gemacht haben

Offenbar war der Angeklagte der Gruppe, die vor ihm stand, gehörig auf die Nerven gegangen, bevor sie sich an die Polizei wandten. Dem ersten Zeugen, einem 28-jährigen Mann, hatte es irgendwann gereicht. Der Zeuge berichtet: Statt „Hitdorf Helau“ habe A. zuerst nur mehrfach „Hitler Helau“ gerufen. Auch daran, dass er laut „Sieg Heil!“ gerufen hatte, erinnerte sich der Zeuge klar. Dann habe A. auch noch den Arm zum Hitlergruß ausgestreckt. Diese Geste ist genauso verboten, wie die Ausrufe.

Man habe A. angesprochen, dass er das lassen solle, schließlich seien Kinder da. Auf die Beschwerde soll er zum Glück nur verbal reagiert haben: Man solle sich doch um seinen eigenen Kram kümmern. Das alles hätten viele Leute mitbekommen, sagt der zweite Zeuge, dem die Angelegenheit schnell gefährlich vorgekommen sei, weil A. bei seiner Reaktion schnell „sehr aggressiv“ geworden sei und weil der Hitler-Brüller direkt hinter ihrer Gruppe gestanden habe. Man habe sich dann nicht mehr getraut, ihn anzusprechen und sei zu den Polizisten in der Nähe gegangen, um die Sache zu berichten.

21 Einträge im Strafregister, drei sind einschlägig

Die Verlobte von Ronny A. wollte als Zeugin offenbar etwas retten: Er habe vorher nie einen Karnevalszug gesehen, er habe viel getrunken, sie selbst habe die Ausrufe, die zur Anzeige geführt hatten, von ihm nicht gehört. Hitler, Hitdorf – es sei laut gewesen. Den Arm habe A. vielleicht ausgestreckt, um Kamelle zu fangen.

21 Einträge stehen im Register des Angeklagten, drei wegen ähnlicher Straftaten. Ronny A. hatte das letzte Wort, in seinem ostdeutschen Dialekt sprach er: „Ich habe das nicht getan; wenn sie anderen Leuten mehr glauben – na ja.“ Die Staatsanwältin hielt alles für erwiesen, die zwei unabhängigen Zeugen seien glaubhaft, sie forderte 3900 Euro Strafe.

Der Richter verurteilte Ronny A. schließlich zu 2000 Euro Strafe, es gebe keinen Anhaltspunkt, dass die Sache nicht stimme. Er urteilte etwas milder als gefordert, weil er angetrunken gewesen sein dürfte und seine vorherigen einschlägigen Taten länger zurückliegen.

Zuletzt noch eine Sache: Der Ausruf „Hitdorf Helau“ wird zwar nicht mit Strafe belegt; beim Zug ist aber nur „Hitdorf Alaaf“ erlaubt.