An zwei Stellen im Stadtgebiet hielten die insgesamt 25 Einsatzkräfte 20 Mietwagen und zwei Taxis an.
SchwerpunktaktionBehörden kontrollieren Taxis und Mietwagen in Leverkusen

Marcus Richter, Leiter des KOD, im Gespräch mit Einsatzkräften.
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) der Stadt Leverkusen, der Polizei sowie des Hauptzollamts Köln haben am Freitag, 27. März, Schwerpunktkontrollen im Taxi- und Mietwagengewerbe vorgenommen. An zwei Stellen im Stadtgebiet hielten die insgesamt 25 Einsatzkräfte 20 Mietwagen und zwei Taxis an.
Marcus Richter, der Leiter des KOD, sagt zur Kontrollaktion: „Im Zuge der politischen Diskussion wurden vermehrte Kontrollen insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Rückkehrpflicht für Mietwagen gefordert.“ Richter bleibt in seiner Aussage vage, gemeint ist aber höchstwahrscheinlich die Diskussion über die Konkurrenz zwischen Taxis und Mietwagendiensten wie Uber.
Taxiunternehmen können mit den niedrigen Beförderungspreisen nicht konkurrieren und werfen Uber und Co. vor, gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Zum Beispiel gegen die von Richter angesprochene Rückkehrpflicht. Denn dem Personenbeförderungsgesetz nach müssen Fahrer von Mietwagendiensten nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren, sofern kein Folgeauftrag besteht. Häufig, das ist das Ergebnis von Kontrollen in vielen Städten, tun sie das aber nicht.
Leverkusener können Festpreis vereinbaren
In Leverkusen hat der Stadtrat, um das Taxigewerbe zu unterstützen, Ende 2024 einen „Taxikorridor“ beschlossen. Das heißt, Kundinnen und Kunden können mit Taxifahrern einen Festpreis vereinbaren, der bis zu fünf Prozent unter und bis zu 20 Prozent über dem regulären Taxitarif liegt.
Bei der Aktion am vergangenen Freitag habe man die Einhaltung des Personenbeförderungsgesetzes und der städtischen Verordnung für Beförderungsbedingungen im Taxigewerbe kontrolliert, heißt es aus dem Rathaus. Dabei ging es unter anderem um die ordnungsgemäße Betriebsanmeldung, um Betriebsgenehmigungen, die Verkehrssicherheit der Autos und die Einhaltung weiterer gesetzlicher Bestimmungen.
Einen Fahrer habe man ohne Arbeitserlaubnis erwischt, gegen ihn und seinen Arbeitgeber läuft nun ein Ermittlungsverfahren. „Bei drei weiteren Fahrern ergaben sich Hinweise auf die Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns“, so die Stadt.
Ob Strafverfahren oder solche wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet werden, könne man noch nicht sagen. Die Ergebnisse würden jetzt nach der Aktion ausgewertet. Aber: „Bei den Kontrollen wurden allerdings verschiedene Verfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz eingeleitet.“

