Johannes Hermanns sieht im Interview Drogenhilfeeinrichtungen als eine mögliche Lösung, um dem ausufernden Crack-Konsum zu begegnen.
Kölner Polizeipräsident zur Drogenhilfe„Sollten uns auch über Rechtsänderungen Gedanken machen“

Polizeipräsident Johannes Hermanns steht am Neumarkt, dem bekanntesten Treffpunkt der Kölner Drogenszene.
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Herr Hermanns, was muss aus Ihrer Sicht in Köln passieren, um den offenen Crack-Konsum und seine Auswirkungen einzudämmen?
Die Polizei Köln unterstützt Lösungen, die zur Bewältigung der wachsenden Herausforderungen des ausufernden Crack-Konsums, der Verelendung von Konsumierenden sowie der Belastung des sicheren und friedlichen Zusammenlebens in Köln führen. Wir brauchen konkrete Schritte – keine Diskussion über Zuständigkeiten und Probleme, die eine Lösung verhindern. Denn eines ist sicher, wenn wir auf andere Metropolen schauen: Es ist nicht zu erwarten, dass das Problem alleine durch mehr Polizei, Repression oder Hinweise auf bestehende Rechtslagen abnimmt.
Wie ernst ist die Lage?
Die Verbreitung von Crack und synthetischen Drogen wächst und mit ihr die Herausforderungen. Wer jetzt nicht handelt, wird später vor viel größeren Problemen stehen. Man muss sich nur einst lebenswerte Metropolen in den USA oder in Kanada ansehen. Dort sind ganze Straßenzüge entstanden, die an „Geisterstädte“ erinnern. Jetzt vorhandene Chancen sollten wir nicht leichtfertig verspielen – für Lösungen müssen wir uns bewegen!
Wie geht die Polizei mit dem Spannungsfeld um, dass Drogenkonsumräume Hilfe ermöglichen sollen, der Handel und Besitz von Betäubungsmitteln aber weiterhin strafbar sind?
Aus Polizeisicht gilt dabei grundsätzlich: Der Handel mit Betäubungsmitteln ist verboten. Wenn Polizisten den illegalen Handel von Drogen selbst wahrnehmen oder von Dritten über einen solchen informiert werden, gilt Strafverfolgungszwang, und sie müssen die Strafverfolgung einleiten. Daher schreiten wir konsequent gegen jeden illegalen Handel mit Drogen ein, von dem wir Kenntnis erlangen – und zwar egal, ob im Umfeld des neuen Drogenkonsumraums in Kalk, des geplanten Suchthilfezentrums am Perlengraben oder an jedem anderen Ort in der Stadt.
Warum haben Sie die aktuelle Rechtslage rund um Drogenkonsumräume als paradox bezeichnet?
Das Problem ist: Wenn ein schwerstabhängiger Mensch einen Drogenkonsumraum aufsucht, in dem er legal konsumieren darf, muss er sich nach geltender Rechtslage zuvor die Drogen illegal beschafft haben. Auch der Besitz ist strafbar. Das allein ist schon paradox.
Welche Folgen hätte es, wenn die Polizei suchtkranke Menschen vor Drogenkonsumräumen konsequent kontrollieren würde?
Würde die Polizei jeden schwerstabhängigen Nutzer eines Konsumraums vor dem Eingang konsequent kontrollieren, gäbe es drinnen schlicht nichts mehr zu konsumieren – mit der Folge, dass sich das Hamsterrad ewig weiterdrehen würde: Die Polizei nimmt dem Suchtkranken die Drogen weg, sein Suchtdruck steigt, und die Kette von Beschaffungskriminalität, Drogenerwerb und Kontrolle beginnt von Neuem. Das will niemand, so kann Drogenhilfe nicht funktionieren.
Wo setzt die Polizei Köln ihre Schwerpunkte, wenn sie zwischen Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und Suchthilfe abwägen muss?
Polizeiliches Handeln orientiert sich neben der Strafverfolgung auch ganz wesentlich an gefahrenabwehrenden Aufgaben. Unser Schwerpunkt liegt insbesondere auf der Bekämpfung organisierter Dealerstrukturen und der Ausbeutung suchtkranker Menschen sowie auf der Bekämpfung von Beschaffungskriminalität wie Raub und Diebstahl.
Welche gesetzlichen Änderungen wären aus Ihrer Sicht nötig, um Drogenhilfe und Strafverfolgung besser miteinander zu verbinden – und was könnte Köln von Zürich lernen?
Aus meiner Sicht sollten wir uns auch über Rechtsänderungen Gedanken machen. Wenn Drogenhilfe und staatliche Repression eng verzahnt wirken sollen, so wie das in Zürich gelingt, muss man den bislang illegalen Drogenerwerb neu regeln. Ein Weg könnte sein, bei ärztlich festgestellter Schwerstabhängigkeit auch die ärztlich verordnete Abgabe von Drogen in Drogenkonsumräumen zuzulassen. Das würde vielen Dealern die Geschäftsgrundlage entziehen. Aber eine ärztliche Verordnung harter Drogen ist unter den heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht zulässig. Eine solche Gesetzesänderung ist jedoch so schnell nicht zu erwarten. Deshalb müssen wir bis dahin darüber nachdenken, wie wir vorhandene legale Spielräume nutzen können.
Wie könnte eine Lösung aussehen?
Eine Lösung können Drogenhilfeeinrichtungen sein. Sie dienen in erster Linie dem Gesundheitsschutz und dem Zugang zu Beratung und Behandlung. Polizei, Stadt, Staatsanwaltschaft und Sozialträger stimmen ihre Rollen so ab, dass sowohl die Rechtssicherheit als auch der Schutz von Leben und Gesundheit sowie die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet bleiben. Dies geschieht in einer gesetzlich vorgeschriebenen Kooperationsvereinbarung.
Aber wie soll der Widerspruch gelöst werden, dass schwerstabhängige Menschen Drogen konsumieren dürfen, sich diese aber zuvor illegal beschaffen müssen?
Noch einmal: Der Handel mit harten Drogen ist verboten und steht unter Strafe. Aber man muss schon auch die Frage beantworten, wie Schwerstabhängige denn an die Drogen kommen sollen, die sie dann konsumieren dürfen. Der Erwerbsvorgang ist das Problem, das aus dem öffentlichen Raum herausgelagert werden muss.
Was sagt der weitgehend unsichtbare Alltagskonsum illegaler Drogen über die Grenzen polizeilicher Kontrollen aus?
Geht man laut wissenschaftlichen Studien davon aus, dass etwa zehn Prozent der Kölnerinnen und Kölner illegale Drogen konsumieren, kommt man zum Schluss, dass Erwerb und Konsum in der Regel geräuschlos vonstattengehen. Die Polizei tritt selten auf den Plan – weil sie es nicht mitbekommt. Wer also heute das Problem lösen will, der muss sich auch mit der Frage beschäftigen, wie dieser Erwerb vonstattengehen kann. Klar bleibt jedoch: Die Polizei muss alle Straftaten verfolgen, die sie wahrnimmt und von denen sie Kenntnis erhält. Genauso klar ist aber auch, nur die Polizei und die Staatsanwaltschaft unterliegen der gesetzlichen Pflicht zur Strafverfolgung.
Johannes Hermanns (63) ist seit Dezember 2023 Polizeipräsident von Köln und Leverkusen. Begonnen hat Hermanns, der in Geilenkirchen geboren ist, seine Laufbahn als Streifenbeamter in der Düsseldorfer Altstadt. Anschließend wechselte er als Wirtschaftskriminalist zur Polizei Köln. Seit 1999 übte Johannes Hermanns verschiedene Leitungsfunktionen im Landeskriminalamt in Düsseldorf aus. Unter anderem leitete er Dezernate, die sich mit Wirtschafts- und Umweltkriminalität sowie Korruption beschäftigen. Vor seinem Wechsel nach Köln war er Landeskriminaldirektor. (red)
