Die Stadt Köln sucht nach einem pragmatischen Weg, wie Suchtkranke an Drogen kommen — und stößt an die Grenzen des Betäubungsmittelrechts.
Mikrohandel im VerborgenenKölner Drogen-Dilemma spiegelt sich in einem schwarzen Zelt

Auf dem Gelände des Vereins Vision an der Neuerburgstraße steht ein schwarzes Zelt.
Copyright: Arton Krasniqi
Bei der Eröffnung des neuen Drogenkonsumraums in Köln-Kalk sprach Sozialdezernent Harald Rau ungewöhnlich offen über ein Thema, an dem sich die Geister scheiden: Mikrohandel, also der Verkauf oder Tausch geringer Mengen illegaler Drogen unter Konsumierenden. Man bewege sich in einem „rechtlichen Graubereich“, sagte Rau. Und: „Wir wollen der Realität gerecht werden, sonst kriegen wir diese Leute nicht in den Raum.“
Die Realität sieht so aus: Im Umfeld des neuen Konsumraums wechseln Drogen den Besitzer. Abspielen soll sich der Kleinhandel in einem kleinen schwarzen Zelt auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Das Problem: Der Handel mit Betäubungsmitteln ist nach geltendem Recht verboten. Eine offizielle Duldung durch die Stadt wäre deshalb rechtlich hoch problematisch.
OB fordert Experimentierklausel
Setzt sich die Stadt Köln also über das Betäubungsmittelgesetz hinweg? Stadtsprecher Alexander Vogel verneint das. „Die Aussage, dass die Stadt versuchsweise Mikrohandel dulde, entspricht nicht unserer Position“, sagt er. Dealen sei auch im und am Drogenkonsumraum Kalk nicht geduldet.
Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte nach der Eröffnung des Konsumraums berichtet, dass Köln damit die erste Kommune in Deutschland wäre, die so verfährt. Und hier liegt die Schwierigkeit: Offiziell darf die Stadt Köln den Mikrohandel nicht dulden. Zugleich sprechen sich führende Vertreter der Stadt seit Längerem dafür aus, rechtliche Spielräume für Modellversuche zu schaffen. So hatte Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) bereits Anfang des Jahres eine „Experimentierklausel“ für einzelne Städte wie Köln im Bundesgesetz gefordert. „Mir würde zunächst ein Testzeitraum für ein Jahr reichen“, sagte er damals.
Suchtexperten verweisen auf Erfahrungen in Zürich, wonach Hilfsangebote wie Drogenkonsumräume und Suchthilfezentren besser funktionieren können, wenn suchtkranke Menschen untereinander mit Kleinstmengen handeln dürfen. Das gilt insbesondere für Crack, denn bislang gibt es keine Ersatzstoffe, und die Wirkung hält nicht lange an. Die Hoffnung dahinter: Ist der Mikrohandel in einem geschützten Raum möglich, kann die Polizei draußen auf der Straße rigoroser gegen die professionellen Dealer vorgehen.
„Ein sehr zentraler Aspekt ist, dass der Mikrohandel zwischen Konsumenten in Teilen der Einrichtungen toleriert wird“, sagt Suchtforscher Daniel Deimel zum Vorgehen in Zürich. Der Drogenhandel im großen Stil sei auch in den Einrichtungen dort untersagt. Nur so könne es gelingen, Drogenszenen im öffentlichen Raum aufzulösen. „Die Toleranz des Mikrohandels in den Einrichtungen gelingt, indem die Polizei nur im Notfall in die Suchthilfeeinrichtungen kommt“, sagt Deimel. So kämen Polizeibeamte nicht in die Situation, den Kleinhandel zu sehen und somit zwangsläufig eine Strafverfolgung einleiten zu müssen.

Suchtforscher Daniel Deimel
Copyright: Arton Krasniqi
Auch Stadtsprecher Alexander Vogel weist darauf hin, dass der Mikrohandel ein wesentlicher Erfolgsfaktor des Zürcher Modells sei. „Dieser betrifft die Weitergabe geringster Mengen von konsumierender schwerstkranker Person an andere konsumierende Person“, sagt er.
Bund und Land machen Weg nicht frei
Weder das Land noch der Bund haben bislang aber den Weg dafür freigemacht, dass der Mikrohandel legal wird. Das bringt die Stadt Köln in eine Zwickmühle. Wie ist es möglich, gleichzeitig das Gesetz einzuhalten und den Mikrohandel zu ermöglichen? Genau hier kommt das kleine schwarze Kalker Zelt ins Spiel: Es soll offenbar einen Raum schaffen, der formal nicht Teil des städtischen Konsumraums ist.
Es befindet sich an der Neuerburgstraße gegenüber dem Drogenkonsumraum, auf dem Gelände des Vereins Vision, der sich selbst als eine Einrichtung der Drogenselbsthilfe bezeichnet. Vision betreibt einerseits den neuen Konsumraum und andererseits seit 2008 einen Kontaktladen als Treffpunkt für suchtkranke Menschen. Auf einer Wiese neben dem Caféraum, fünf Meter von der Straße entfernt, hat Vision das schwarze Zelt aufgestellt. „Das Zelt gehört uns und dient als Versammlungsort für unsere Gäste“, sagt Vision-Geschäftsführerin Claudia Schieren. Soweit die offizielle Darstellung.

Vision-Geschäftsführerin Claudia Schieren steht vor dem neuen Drogenkonsumraum in Köln-Kalk.
Copyright: Arton Krasniqi
Was im Inneren des Zelts geschieht, soll offenbar nicht aktiv kontrolliert werden. Damit entsteht eine Konstruktion, die den Mikrohandel nicht offiziell erlaubt, ihn aber auch nicht sichtbar in den Konsumraum hineinholt. Das Zelt wird so zum Symbol einer widersprüchlichen Drogenpolitik: Was rechtlich nicht erlaubt ist, soll praktisch möglichst wenig auffallen.
Denn aus Sicht von Polizei und Staatsanwaltschaft gilt nach wie vor: Wenn sie illegalen Drogenhandel wahrnehmen oder sonst Kenntnis darüber erhalten, gilt Strafverfolgungszwang. „Die Polizei wird daher konsequent und niedrigschwellig gegen jeden illegalen Handel mit Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum um den Drogenkonsumraum in Kalk herum vorgehen“, teilt die Behörde auf Anfrage dieser Redaktion mit.
Polizeipräsident spricht von „absurder Ausgangssituation“
„Das Problem ist aber, dass in einem sogenannten Drogenkonsumraum schwerstabhängigen Menschen mit erheblichem körperlichen Suchtdruck der Konsum in sauberer Umgebung ermöglicht werden soll“, sagt Polizeipräsident Johannes Hermanns. „Die dafür notwendigen Drogen können die potenziell schwerstabhängigen Menschen aber unter den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht legal erwerben. Das ist eine absurde Ausgangssituation.“ Die Schwerstabhängigen müssten sich die Drogen daher illegal in Räumen oder Zonen beschaffen, die gerade nicht polizeilich kontrolliert oder überwacht würden. „Im öffentlichen Raum werden wir dies nicht zulassen“, sagt Hermanns.
Um suchtkranken Menschen den legalen Zugang zu Drogen in einem Suchthilfezentrum unter bestimmten und kontrollierten Voraussetzungen aber ermöglichen zu können, regt Hermanns eine Debatte über Rechtsänderungen an: „Wenn Suchtkranke sich ihre Drogen nicht legal beschaffen können, die sie in einem Drogenkonsumraum aber legal konsumieren dürfen, ist das ein Widerspruch in der gesetzlichen Regelungslage“, sagt der Polizeipräsident. „Ein Lösungsweg könnte sein, bei ärztlich festgestellter Schwerstabhängigkeit auch die ärztlich verordnete Abgabe von Drogen in einem solchen Rahmen zuzulassen. Das ist unter den heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen bislang nicht zulässig.“
NRW-Innenminister Reul ist skeptisch
NRW-Innenminister Herbert Reul zeigt sich zurückhaltend. „Ich bin beim Zürcher Modell weiterhin skeptisch. Der Staat würde damit einen fundamentalen Grundsatz aufgeben: dass Drogenhandel verboten ist. Nach den Erfahrungen mit der Cannabis-Liberalisierung fällt es mir schwer, jetzt auch noch über tolerierten Crack-Handel nachzudenken. Wir dürfen uns nichts vormachen – wir lösen damit das eigentliche Problem nicht, denn die Menschen bleiben abhängig.“ Gleichzeitig sehe er aber auch, dass Repression allein die Szene oft nur verdränge und viele Städte inzwischen keinen anderen Ausweg mehr sehen würden. „Deshalb kann man nicht einfach reflexhaft Nein sagen. Man muss zumindest darüber nachdenken, ob kontrollierte Lösungen mit klaren Regeln, Überwachung und Hilfsangeboten am Ende schlimmere Zustände auf den Straßen verhindern können“, so Reul.
In der CDU-Landtagsfraktion löste das Kölner Vorgehen Kopfschütteln aus. „Crack ist eine extrem gefährliche und zerstörerische Droge. Die Stadt Köln sollte lieber entschlossen und konsequent gegen die Drogenszene vorgehen“, sagte CDU-Innenexperte Gregor Golland unserer Zeitung. „Kriminalität bekämpfen statt falsch verstandene Toleranz gewähren, ist das Gebot der Stunde.“
Positiv äußerten sich hingegen SPD und FDP. Jochen Ott, Chef der SPD-Fraktion im Landtag, sagte unserer Zeitung: „Das Zürcher Modell zeigt, dass eine moderne Drogenpolitik nicht wegschaut, sondern Verantwortung übernimmt: mit Substitution, sicheren Abgabestrukturen und niedrigschwelliger Hilfe. Statt Verdrängung, setzt es auf frühe Erreichbarkeit und kontinuierliche Begleitung der Betroffenen. Das senkt Überdosierungen und Infektionsrisiken spürbar und stabilisiert Menschen schneller. Insofern ist das ein guter und nachahmenswerter Ansatz.“
Susanne Schneider, gesundheitspolitische Sprecherin der Liberalen: „Anstelle von Kriminalisierung und Verdrängung ist es besser, Konsum zu kontrollieren und Risiken zu minimieren, als völlig verunreinigte Substanzen unkontrolliert auf der Straße kursieren zu lassen. Das Modell kann einen realistischen Umgang mit einem ohnehin bestehenden Drogenproblem darstellen. Schlichtes Wegsehen funktioniert ganz offensichtlich nicht, genauso wenig wie der Glaube, Verbot und Strafrecht würden es schon regeln.“
