Ein Geländer muss den neuen Radweg in Biesenbach vom Wiembach trennen, eine Folge der oft als übertrieben empfundenen Vorgaben zur Verkehrssicherungspflicht.
Flutschaden-ReparaturOhne Geländer geht es jetzt am Wiembach in Leverkusen nicht mehr

Die neue Wiembach-Böschung aus Bruchsteinen in Biesenbach (hinten): Wo der Bauzaun steht, muss ein Geländer gesetzt werden: Vorschrift ist Vorschrift.
Copyright: Ralf Krieger
Heftige Zerstörungen waren die Folgen, nachdem am 14. Juli die Fluten den Wiembach heruntergerauscht waren. Der angebrochene Radweg in Biesenbach und die gesperrte Fußgängerbrücke zum Werner-Heisenberg-Gymnasium forderten teils weite Umwege für knapp zwei Jahre. Seit kurzem sind das neue Ufer am Wiembach und der Radweg eigentlich fertig.
Die Ufer sind jetzt etwas steiler und mit großen Blöcken aus Grauwacke befestigt, ein Bachverbau wie im Gebirge. Zwischen Bach und Radweg hat der Landschaftsarchitekt Sven Peukert Weiden pflanzen lassen: Stecklinge aus dem Naturgut Ophoven. Am Ende der Stichstraße aus Biesenbach hat man zudem eine alte Schutthalde ausgebaggert, mit gutem Boden verfüllt und kleine Bäume gepflanzt.

An der Mündung des kleinen Biesenbach in den Wiembach gab es eine alte Schutthalde, die jetzt durch guten Boden ersetzt wurde, den man mit Bäumen bepflanzt hat.
Copyright: Ralf Krieger
Allerdings ist die Stadt Leverkusen noch nicht fertig: Zur Absturzsicherung soll ein 90 Meter langes Geländer zwischen dem Radweg und dem Wiembach eingebaut werden. Bis zum Tag, an dem die Flut den damals auch noch fast neuen Radweg zum Teil zerstörte, kam man dort noch ohne ein Geländer aus. Bisher steht dort noch ein Bauzaun.
Zwischen Wiembach und Radweg werden bald die Weidenbäume wachsen, aber das reicht nicht: Vorgaben werden hier meist streng umgesetzt. Sie sind ursprünglich in einer EU-Richtlinie festgehalten worden. Demnach müssen Städte Rad- und Fußwege an Abschnitten mit Absturzgefahr einen Zaun aufstellen. Aber nicht irgendeinen: Mindestens 1,30 Meter hoch, die Abstände zwischen den Latten oder Stäben dürfen nicht mehr als 12 Zentimeter sein, damit kein Kind seinen Kopf durchstecken kann.
Stadt Leverkusen wäre verantwortlich
Würde man den Zaun nicht aufstellen und ein Radfahrer oder ein Kind fiele die zwei Meter hinunter in den Wiembach, dann sei die Stadt Leverkusen verantwortlich und regresspflichtig, einzelne Mitarbeiter sogar haftbar, erklärte eine TBL-Mitarbeiterin. Ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt. Wegen dieser Richtlinie wurden in Leverkusen viele Geländer auf 1,30 Meter erhöht.
Über die Geländer-Gestaltung sollte der Landschaftsbeirat eine Empfehlung abgeben. Die TBL (Technische Betriebe Leverkusen) schlagen einen Metallgitterzaun vor, der könne oben einen Handlauf aus Holz bekommen. Zwischen Boden und Metallgitter soll ein Spalt frei bleiben, damit kleine Tiere durchschlüpfen können und etwa Igel nicht zwischen den Stäben festklemmen und sterben.
Im Landschaftsbeirat herrschte weitgehend Unverständnis. „Ein Zaun gehört nicht in einen Wald“, sagte Benedikt Rees und bekam Zustimmung.
Diese Vorschrift sei doch absurd, so ein Beiratsmitglied. Das Bergische Land sei voller Absturzgefahren, da könnte man viele Zäune hinstellen. Und erst in den Alpen. Ein Spaziergang an der Bundesstraße 51 auf einem sehr schmalen Fußweg nur Zentimeter neben den Lastwagen empfinde er als viel gefährlicher.
Höchstens einen Holzzaun sei akzeptabel, so eine Meinung. Der halte aber nicht so lange und müsse die Vorgaben mit einem Lattenabstand genauso erfüllen, sagte der Landschaftsarchitekt Sven Peukert, der die Arbeiten im Auftrag der TBL begleitet. Deshalb stimmte man letztlich dem Vorschlag zu.