Auch Fälle in LeverkusenEnkeltrick-Betrüger kommt in Revision etwas glimpflicher weg

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Eine alte Frau telefoniert.

Vor allem ältere Menschen werden immer wieder Opfer dreister Telefon-Betrüger. (Symbolbild)

Im Revisionsverfahren eines Enkeltrick-Prozesses wurde die Strafe für den Angeklagten aus Bergheim leicht gemildert.

Der Betrüger war im März 2022 zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Nach der Revision am Landgericht wurde die Strafe am Montag um ein halbes Jahr reduziert. Der Staatsanwalt hatte vorgeschlagen, die Strafe um ein Jahr zu kürzen. Die Haft wird der Betrüger wohl zum größten Teil im Maßregelvollzug verbringen, darin einen Entzug von seiner Kokainsucht versuchen.

Der 35 Jahre alte Mann aus Bergheim hatte auch in Leverkusen und Burscheid alte Menschen um zum Teil hohe Summen gebracht. Insgesamt soll er bei alten Leuten 200.000 Euro erbeutet haben, nachdem diese mit üblen psychologisch ausgetüftelten Schockanrufen um den klaren Verstand gebracht wurden. Zehn Taten konnte ihm das Gericht im März 2022 nachweisen, seither sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Jetzt wurde ihm ein halbes Jahr Gefängnis erlassen, das Gericht würdigte damit seine Bereitschaft, an der Aufklärung wenigstens zum Teil mitgewirkt zu haben. Alle Hintermänner und -frauen der Taten konnten damals dennoch nicht ermittelt werden.

Angeklagter bringt Bibel in den Gerichtssaal mit

Bei einer Revision wird ein Prozess nicht neu aufgerollt, die Beweislage wird aber noch einmal betrachtet. Demonstrativ hatte der Mann, ein Angehöriger einer ethnischen Minderheit, eine Bibel auf der Anklagebank liegen. Er zitterte, als die Anwältin ihren Vortrag hielt und für eine deutlich niedrigere Strafe plädierte, im Zuschauerraum saßen Verwandte und seine Frau.

Der Mann selbst, der im Prozess vor einem Jahr ein Geständnis abgelegt hatte, versuchte den Richter in gewandter Rede zu überzeugen, dass er sein Leben nun grundlegend ändern wolle, einen Entzug ernsthaft betreiben wolle und sich fortan straffrei halten werde.

Bereits rückfällig geworden

Rückfälle hatte es aber schon früher gegeben. Zuletzt nach einer dreijährigen, zunächst erfolgreichen Therapie. Obwohl seine Therapeuten ihm eine positive Prognose bescheinigt hatten, wurde er eineinhalb Jahre nach einer Freilassung wieder straffällig.

Die Untersuchungshaft dauert so lange, bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt. Er hatte darauf gehofft, noch einmal von der Untersuchungshaft verschont zu werden, aber daraus wurde nichts. Das Gericht stellte fest, dass er seinen wegen ihres Alters schwachen Opfer hohe Vermögensschäden beigebracht habe. Es sei Ziel gewesen, die Opfer „komplett leer“ zu machen, also maximal auszunehmen. Dazu habe er Wegwerf-Handys mit Prepaid-Simkarten besessen. Dem liege eine sehr hohe kriminelle Energie zugrunde.

Das lange Vorstrafenregister des Bergheimers spricht zudem Bände. Immer wieder wurde er seit 2003 wegen Betrugs, Diebstahls und Raubes festgenommen, ab 2013 dann auch wegen Drogenhandels. Seit 2015 leitete er eine Verkaufswohnung in der Siedlung Kölnberg. Dort wurde vor allem Kokain gehandelt. Er selbst soll mehrere Gramm Kokain und Marihuana am Tag konsumiert haben. Später soll er dann mindestens als Bote in die Enkeltrick- und Schockanrufer-Bande eingestiegen sein.

Ein „perverses und erschreckendes System“ hatte der Richter die Taten vor einem Jahr genannt.

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