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Bergisch NeukirchenHallenbad soll mit Fördermitteln neu gebaut werden

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Schwimmbad Schwimmhalle Bergisch Neukirchen Foto: Ralf Krieger

Das Schwimmbad Bergisch Neukirchen ist stark in die Jahre gekommen.

Ein Bundesprogramm und Geld aus dem Infrastrukturpaket sollen kombiniert werden, um das 19-Millionen-Projekt umzusetzen.

Der Stadtrat hat in einer Sondersitzung beschlossen, das Hallenbad Bergisch Neukirchen für die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten 2026 – Schwimmbäder“ zu bewerben. Parallel dazu hat sich Oberbürgermeister Stefan Hebbel in einem persönlichen Gespräch an den Leverkusener Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach gewandt.

„Die Aufnahme in ein Bundesförderprogramm ist für Leverkusen von entscheidender Bedeutung, weil es hier nicht um ein Freizeit- oder Spaßbad geht, sondern um eine unverzichtbare kommunale Infrastruktur“, erläutert Oberbürgermeister Stefan Hebbel. „Wir sichern damit das Schulschwimmen und die Arbeit unserer Vereine – und damit einen zentralen Baustein für Bildung, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt. Die Realisierung eines Neubaus ist angesichts der angespannten Haushaltslage nur unter Einbindung dieser Förderkulisse möglich.“

Sanierung nicht wirtschaftlich

Das bestehende Hallenbad aus dem Jahr 1973 ist stark sanierungsbedürftig. Ursprünglich war eine Sanierung geplant worden, diese hat der Sportpark jedoch im letzten Moment zurückgenommen: Nach aktuellen Erkenntnissen ist eine Sanierung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Aus diesem Grund wurde eine Machbarkeitsstudie für einen Ersatzneubau erstellt, der insbesondere dem Schul- und Vereinsschwimmen dienen und den heutigen technischen sowie baulichen Standards entsprechen soll.

Die Gesamtkosten für den Neubau werden auf rund 19 Millionen Euro geschätzt. Eine mögliche Bundesförderung aus dem genannten Programm könnte dabei bis zu acht Millionen Euro betragen. Der verbleibende kommunale Eigenanteil von mindestens elf Millionen Euro soll nach aktueller Planung über Mittel aus dem Infrastrukturgesetz NRW finanziert werden. Zuletzt hatte Interimskämmerer Marc Adomat im Bildungsausschuss gesagt, die Stadt prüfe noch, ob eine derartige Doppelförderung zulässig sei. Man gehe aktuell davon aus, die Stadt warte aber noch auf eine offizielle Antwort, sagt eine Sprecherin jetzt auf Nachfrage. 

Mit dem geplanten Ersatzneubau soll ein modernes, bedarfsgerechtes Hallenbad entstehen, das den Anforderungen einer zukunftsorientierten kommunalen Daseinsvorsorge entspricht.