Handel nicht nachgewiesen30-jähriger Leverkusener wegen Drogenbesitzes verurteilt

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Hanfpflanze (Symbolbild)

Hanfpflanze (Symbolbild)

Leverkusen – Wegen unerlaubter Herstellung und Besitzes von Betäubungsmitteln ist ein 30-jähriger Leverkusener vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Bei einer polizeilichen Durchsuchung am 10. Dezember 2018 waren beim Angeklagten Christoph M. (Name geändert) knapp 387 Gramm geerntetes Marihuana, vier Cannabispflanzen, diverse Mittel zum Anbau sowie 16,58 Gramm Amphetamine gefunden worden. Aufgrund der großen Menge an Marihuana, das insgesamt knapp 46 Gramm reines THC enthalten hatte, ist der Tatbestand der Herstellung geringer Mengen um ein Vielfaches überschritten worden. Vergeblich hatte die Verteidigung versucht, die Menge an Marihuana noch zu drücken.

Neben den Tatbeständen, die Christoph M. eingeräumt hat, musste er sich auch vor dem Amtsgericht am Freitag wegen Handels mit Betäubungsmitteln rechtfertigen. Grund hierfür waren sorgfältig abgepackte Mengen in kleinen Plastiktütchen, die den Verdacht nahegelegt hatten, M. verkaufe das geerntete Marihuana.

Angeklagter bestreitet Handel mit Cannabis

Das hat der Angeklagte bestritten und es damit begründet, seinen eigenen Konsum auf diesem Weg einteilen zu können. Er sei bereits seit 13 Jahren abhängig von Cannabis und habe so versucht, in Maßen zu konsumieren.

Gegen diese Version sprach eine Aussage der Tochter des Angeklagten, die bereits vor Monaten ihrer Mutter erzählt hatte, M. habe ihr gesagt, er könne damit seine Schulden loswerden. Letztlich aber gab es nicht genügend Beweise, sodass Christoph M. nicht aufgrund des Handels verurteilt werden konnte. Der Angeklagte war bereits mehrfach wegen anderer kleiner Delikte überführt worden; im Jahr 2018 wegen des Handels mit Cannabis. Dieser Umstand ist letztlich ausschlaggebend dafür gewesen, dass es zum gewählten Strafmaß gekommen ist. Neben der Haftstrafe auf Bewährung wird Christoph M. in den kommenden Monaten mehrfach eine Suchtberatungsstelle aufsuchen müssen und von einem Bewährungshelfer betreut werden.

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