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E-ScooterImmer Mehr Kinder verunglücken in der Region

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E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren gefahren werden.

E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren gefahren werden.

In Köln und Leverkusen ist die Zahl der verunglückten Kinder auf E-Scootern binnen eines Jahres fast auf das Dreifache gestiegen. Die Polizei warnt vor der Nutzung durch zu junge Fahrer.

In den ersten sieben Monaten dieses Jahres registrierte die Polizei bereits 58 verunglückte Kinder. Im gleichen Zeitraum 2025 waren es 20, 2024 lediglich 13. Ein aktueller Unfall in Köln zeigt, welche Folgen die Nutzung der Roller haben kann. Am Dienstagabend stürzte ein zwölfjähriger Junge auf dem Heinrich-Lob-Weg im Stadtteil Porz. Nach Angaben der Polizei war er gegen 19 Uhr auf einem Geh- und Radweg unterwegs, als er über das Loch eines entfernten Sperrpfostens fuhr. Dabei verlor er die Kontrolle über den E-Scooter und stürzte. Der Junge zog sich Verletzungen am Knie und einen Schulterbruch zu. Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankenhaus.

Einen Tag zuvor war die Fahrerin eines E-Scooters in Lützenkirchen gestürzt und hatte sich die Hand gebrochen. Der Unfall war nach Erkenntnissen der Polizei ohne Fremdeinwirkung geschehen.

E-Scooter erst ab 14 Jahren

Der Unfall in Porz hatte für den Jungen beziehungsweise seine Familie noch eine weitere Konsequenz: Der E-Scooter hatte kein gültiges Versicherungskennzeichen. Die Polizei leitete deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Die Polizei erinnert daran, dass E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren gefahren werden dürfen. Einen Führerschein benötigen die Fahrer zwar nicht, vorgeschrieben sind jedoch eine Haftpflichtversicherung und ein entsprechendes Versicherungskennzeichen. Außerdem darf nur eine Person auf dem Roller fahren.

Polizei warnt vor Rollern für Kinder

Besonders Eltern sollten beim Kauf genau hinschauen, so die Polizei. Im Internet werden zahlreiche E-Scooter als Modelle für Kinder angeboten. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass diese Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden dürfen. Auch die Bauweise der Roller birgt Risiken. Die kleinen Räder reagieren empfindlich auf Schlaglöcher, Bordsteine und andere Unebenheiten. Einen Helm müssen E-Scooter-Fahrer zwar nicht tragen. Die Polizei empfiehlt ihn dennoch, weil er bei einem Sturz vor schweren Kopfverletzungen schützen kann. (vl)