EntwurfLeverkusener Jurist und Investor üben scharfe Kritik an geplanter Grünsatzung

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Die Leverkusener Gärten und ihre Gestaltung sind im Gespräch, hier die Straße Im Eisholz.

Die Leverkusener Gärten und ihre Gestaltung sind im Gespräch, hier die Straße Im Eisholz.

Die Grünsatzung wird in zwei Einwendungen in Grund und Boden kritisiert.

Der Entwurf für eine Leverkusener Grünsatzung wird weiterhin heiß diskutiert. Umweltschützer hatten sich zuletzt für eine Verschärfung der Satzungsziele ausgesprochen. Jetzt liegen dem „Leverkusener Anzeiger“ zwei Stellungnahmen vor, die die Satzung ablehnen, nach der Plastikzäune, Schottergärten und an Pflanzen arme Gärten bei Neubauten nicht mehr zulässig sein sollen.

Der Schlebuscher Rechtsanwalt Manfred Hüttemann hat sich die Mühe gemacht, eine fast 30-seitige Ausarbeitung zum Grünsatzungs-Entwurf zu verfassen, die er als Eingabe an die Verwaltung, aber auch an die Fraktionen im Stadtrat geschickt hat. In seiner Arbeit kommt er im Kern zu der Aussage, dass die Stadt es mit der Grünsatzung gar nicht erst versuchen soll, weil sie nach Ansicht schon im Ansatz rechtsfehlerhaft sei und im Falle einer gerichtlichen Überprüfung keinen Bestand haben werde. Die Arbeit, in der viel mehr als nur ein Tag Arbeit steckt, habe der Rechtsanwalt nicht für fremde Interessen, sondern für ihn „als Bürger“ geschrieben, also ohne Auftrag.

Leverkusener Stadtklima soll verbessert werden

Die Sache ist für Nicht-Juristen schwer zu fassen. Zweck der Leverkusener Grünsatzung soll die Verbesserung des Stadtklimas sein, Begrünung als „Vehikel für die Erreichung der Klimaziele gebe die Bauordnung NRW aber nicht her“, so Hüttemann. Der Entwurf schwindele „Gestaltung“ vor und wolle Klimaschutz und Umweltschutz. Die Grünsatzung sei nicht ausreichend geprüft, der Jurist erkennt in ihr „erhebliche eigentumsbeschränkende Wirkung“.

Eine Gestaltungssatzung müsse zielorientiert für einzelne Ortsteile geschrieben sein. Die Innenbereiche des Stadtgebiets sollen mit der Satzung dagegen „unterschiedslos mit einer undifferenzierten Einheits-Zwangsbegrünung überzogen werden. Jegliche individuelle Gestaltung und Kreativität aus der breiten Palette möglicher Grüngestaltungen werden durch überzogene Restriktionen“ verhindert. Stattdessen werde schale Uniformität für die Grüngestaltung gefordert und verpflichtend gemacht.

Plastikzäune an einem Grundstück.

Plastikzäune will die Grünsatzung verbieten.

Der Jurist hält seine Meinung nicht hinter den juristischen Floskeln versteckt, nennt das Vorhaben etwa eine „stadtweit starre und uniforme Begrünungsorgie“, hat „kleinliche Vorschriften“ gefunden, die man auf alle Gebiete, wie Wohn-, Dorf- und Industriegebiete gleichermaßen anwenden wolle, das aber sei von den Gesetzen nicht gedeckt.

Der Entwurf beinhalte zudem zu viele ungenaue Formulierungen, der Jurist prophezeit ein Auslegungschaos: Beim Lesen der Ausarbeitung Hüttemanns ahnt man, dass sich Bauherren mit der Schützenhilfe eines Anwalts nicht an die Satzung halten werden müssen.

Ein Schottergarten in Pattscheid.

Ein Schottergarten in Pattscheid.

Der Rechtsanwalt betont allerdings auch, es sei an der Zeit, die Verwirklichung der Klimaziele nicht nur herbeizureden, sondern herbeizuführen. Es ist wohl nicht übertrieben, diese fachliche Kritik vernichtend zu nennen.

Auch der Bauinvestor Gernot Paeschke hat den Fraktionen seine Bedenken zur Satzung geschickt, auch dieses fünfseitige Papier liegt dem „Leverkusener Anzeiger“ vor. Im Anschreiben bittet der Bauinvestor um „Verständnis für die doch sehr kritische Stellungnahme“. Er prophezeit die nicht unerheblichen Mehrkosten beim Bauen. „Weitere Vorschriften und Mehrkosten führen zwangsläufig zu einem endgültigen K.o. im Wohnungsbau.“ Es bedürfe keiner neuen Gebote oder Verbote durch die Satzung. Die Gestaltung eines Hausgartens sollte allein dem Eigentümer überlassen bleiben, nicht vorgeschrieben werden.

Bananenstauden in einem Garten in Rheindorf (Archivbild, 2017).

Bananenstauden in einem Garten in Rheindorf (Archivbild, 2017).

Ausschließlich der Eigentümer, der vielleicht lieber Palmen und keine standortgerechten Bäume pflanze, müsse sich in dem Garten wohlfühlen. Es stelle sich die Frage, ob ein Verbot von Splitt-, Kies- oder Schotterflächen gerechtfertigt sei, obwohl Paeschke schreibt, er finde die nicht sehr schön. Der Satzungsentwurf verlangt, große Laubbäume zu pflanzen. Auf kleinen Grundstücken sei das oft gar nicht möglich.

Ein grüner Ahorn und eine Rotbuche stehen beieinander im Carl-Duisberg-Park auf sauberst gemähtem Rasen

Große Bäume gehören in Parks und Wälder, findet Gernot Paeschke

Sie verschatteten das Haus und nähmen die schöne Sicht. „Mittel- und großkronige Bäume gehören in den Wald, Parkanlagen oder großzügige Gartenanlagen“, schreibt Paeschke. „Der Wunsch des Eigentümers hat Vorrang“, schreibt der Immobilienunternehmer. Dachbegrünungen befürwortet der Unternehmer dagegen.

Paeschke, dessen Siedlungen zum Teil Hitze-Inseln sind, etwa in der Bahnstadt, sieht dagegen vorgeschriebene Fassadenbegrünung äußerst kritisch, hauptsächlich wegen der Kosten, aber auch wegen des Verlusts der freien Grundstücksfläche. Überdies würden Nachbarschaftsstreitigkeiten zunehmen, schreibt Paeschke, Anzeigen wegen der Grünsatzung seien zu erwarten.

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