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SteinbüchelKeine Asbestbelastung in Leverkusener Wohnhaus – Anwohner können zurück

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Der möglicherweise asbestbelastete Abfall vor dem Haus ist weg.

Der möglicherweise asbestbelastete Abfall vor dem Haus ist weg.

Die Räume sind nicht belastet, teilt die Stadt Leverkusen mit. Dennoch ist noch nicht alles geklärt.

Nach zwei Nächten im Hotel oder bei Bekannten können die Mieterinnen und Mieter des Vonovia-Hauses an der Käthe-Kollwitz-Straße in Steinbüchel zurück in ihre Wohnungen. Am frühen Donnerstagabend meldet die Stadt Leverkusen: „In den aktuell untersuchten Raumluftmessungen aus dem Treppenhaus und den Wohnungen wurden keine Anzeichen für eine Belastung mit Asbest festgestellt.“ Man erteile die Freigabe, zurück in die Wohnungen zu kommen.

Das bedeutet Aufatmen für die Anwohnerinnen und Anwohner. Am Dienstagabend hatten 31 Menschen und einige Tiere aus dem achtstöckigen Hochhaus evakuiert werden müssen, weil der Verdacht bestand, bei Sanierungsarbeiten könnte Asbeststaub aufgewirbelt worden sein. Der Gebäudeeigentümer hatte nach eigener Auskunft eine zertifizierte Firma damit beauftragt, in drei leeren Wohnungen einen Wasserschaden zu beheben.

Stadt Leverkusen erstattet Anzeige

In den Böden der Wohnungen waren Platten verbaut, die häufig Asbest enthalten. Dabei entstanden wohl Bauschutt und Staub, der mit Asbest verseucht gewesen sein könnte. Vonovia sagte dazu: „Schon als der Verdacht aufkam, dass bei den Arbeiten asbesthaltiger Staub in nicht komplett versiegelten Säcken durch das Treppenhaus transportiert worden sein könnte, haben wir sofort im Sinne unserer Mieterinnen und Mieter gehandelt“ und alle evakuiert.

Die Stelle sei als Asbestbaustelle angemeldet worden, so die Stadt. Deshalb habe man entsprechend gehandelt: „Aufgrund des bestehenden Anfangsverdachts waren die präventiv ergriffenen Maßnahmen erforderlich, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und eine eventuelle Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Umwelt auszuschließen.“ Vonovia sei den Empfehlungen der Stadt gefolgt und habe alles selbst veranlasst.

Fachleute des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima hätten „die getroffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund der Gefahrenannahme als realistisch, verhältnismäßig und sachgerecht“ bewertet. Das gelte besonders für den Umgang mit möglicherweise asbesthaltigen Baustoffen. Dennoch werde die Stadt wegen des Verdachts auf unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Abfällen Anzeige erstatten. Gegen wen, das müsse man mit der Staatsanwaltschaft klären, hieß es bereits am Mittwoch aus dem Rathaus.

Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der Stadt Leverkusen noch keine belastbaren Nachweise über den Verbleib der im Rahmen der Sanierungsarbeiten vor dem Haus angefallenen Abfälle vor.
Stadt Leverkusen

Dass in der Raumluft des Hauses keine Asbestbelastung festgestellt wurde, heißt nicht zwangsläufig, dass der Bauschutt nicht dennoch belastet war. Die Stadt schreibt: „Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der Stadt Leverkusen noch keine belastbaren Nachweise über den Verbleib der im Rahmen der Sanierungsarbeiten vor dem Haus angefallenen Abfälle vor.“ Deshalb sei der Verdacht einer möglichen Asbestbelastung noch nicht abschließend entkräftet.

Wie eine Vonovia-Sprecherin auf Anfrage des „Leverkusener Anzeiger“ mitteilt, habe die beauftragte Baufirma den Schutt fachgerecht entsorgt. Ergebnisse von Gutachten über eine etwaige Belastung konnte die Sprecherin am Donnerstagabend noch nicht mitteilen. „Wir freuen uns, dass die Mieterinnen und Mieter in ihre Wohnungen zurückkönnen“, sagte die Sprecherin.

Grundsätzlich, so die Stadt über ihre Anzeige, sei der Fachbereich Umwelt als Untere Umweltschutzbehörde verpflichtet, Hinweisen und begründeten Verdachtsmomenten nachzugehen, wenn Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung von Mensch und Umwelt bestünden. Etwaige Pflichtverletzungen könnten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen: „Daher sind Sonderordnungsbehörden gehalten, den Sachverhalt umfassend aufzuklären und bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen die erforderlichen ordnungsbehördlichen Maßnahmen zu ergreifen sowie mögliche Rechtsverstöße den zuständigen Stellen zur Prüfung vorzulegen.“

Den Mieterinnen und Mietern soll jetzt schnellstmöglich die gute Nachricht mitgeteilt werden.