Auch verstorbene oder abgegebene Tiere müssen ordentlich abgemeldet werden.
MeldepflichtExotische Tiere in Leverkusen online anmelden

Wer beispielsweise ein Schlange halten will, muss das anmelden - in Leverkusen geht das jetzt auch online-
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Wer in Leverkusen ein geschütztes Tier hält – ob Schildkröte, Papagei oder Schlange – muss es innerhalb von zwei Wochen nach Kauf oder Geburt bei der Stadt melden. Das ist gesetzliche Pflicht. Bisher lief das auf dem Postweg oder persönlich, nun geht es einfacher: Die Stadt bietet dafür ab sofort ein Online-Formular über das Kommunalportal an.
Meldepflicht für geschützte Arten
Die Meldepflicht gilt für fast alle lebenden Wirbeltiere geschützter Arten – und sie endet nicht mit dem Kauf: Auch verstorbene oder abgegebene Tiere müssen abgemeldet werden. Beim Online-Formular müssen Halterinnen und Halter zudem Legalitätsnachweise hochladen, also Belege, dass das Tier legal erworben wurde. Ob eine Art überhaupt unter den Schutz fällt, lässt sich über die Datenbank Wisia des Bundesamtes für Naturschutz prüfen.
Grundlage ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973, das den weltweiten Handel mit bedrohten Arten reguliert. In Deutschland setzt das Bundesnaturschutzgesetz diese Vorgaben um. Der Hintergrund: Viele Tier- und Pflanzenarten sind nicht durch Lebensraumverlust bedroht, sondern durch den Handel – mit lebenden Tieren, aber auch mit Elfenbein, Pelzen, Reptilleder oder Möbeln aus geschützten Hölzern.
Die Untere Naturschutzbehörde Leverkusen kontrolliert regelmäßig Bestände bei Haltern und Züchtern. (stes)

